Den Verzicht der Bundesverwaltung auf das Binnen-I haben die FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger und Carmen Schimanek am Dienstag bei der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses gefordert. Laut dem abgewiesenen Antrag sollte dieses aus Bundesgesetzen und Bundesverfassungsgesetzen entfernt werden. Bei der Sitzung wurde außerdem ein Antrag der Freiheitlichen auf Rückänderung des Textes der Bundeshymne abgewiesen.
Den Verzicht der Bundesverwaltung auf das Binnen-I haben die FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger und Carmen Schimanek am Dienstag bei der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses gefordert. Laut dem abgewiesenen Antrag sollte dieses aus Bundesgesetzen und Bundesverfassungsgesetzen entfernt werden. Bei der Sitzung wurde außerdem ein Antrag der Freiheitlichen auf abgewiesen.
Schimanek wies in der Ausschussdebatte darauf hin, dass auch der Vorsitzende des "Komitees zur Regelung des Schriftverkehrs" im Österreichischen Normungsinstitut einen Verzicht auf diese Schreibung befürworte. Das Binnen-I trage grundsätzlich nichts zur Gleichbehandlung von Frauen bei und störe zudem die Benutzung des Angebots für sehbehinderte Menschen bei elektronischen Dokumenten der öffentlichen Hand, argumentierte sie.
Diese Sicht wurde von den Abgeordneten der anderen Fraktionen nicht geteilt. Da es keine gesetzliche Vorschrift einer Verwendung des Binnen-I gebe, könne auch kein Gesetz zu seiner Abschaffung formuliert werden, waren sich Asdin El Habbassi (V), Katharina Kucharowits (S) und Ausschussvorsitzende Gisela Wurm (S) einig. Der Antrag fand in der Abstimmung nur die Unterstützung ihrer Fraktion und wurde damit abgelehnt.
In der weiteren Debatte unterstrichen neben Kucharowits und Wurm die Abgeordneten Sigrid Maurer (G), Wolfgang Knes (S) und Matthias Strolz (N) die frauenpolitische Forderung, im öffentlichen Bereich Frauen auch sprachlich "sichtbar zu machen". Dazu gebe es verschiedene Möglichkeiten, von denen das Binnen-I nur eine darstellt.
Schimanek beruft sich auf bessere Lesbarkeit
Abgeordnete Schimanek betonte, sie strebe kein generelles Verbot des Binnen-I an, sondern ihr Antrag ziele auf die bessere Lesbarkeit von Gesetzen und Texten der öffentlichen Verwaltung ab.