Österreich

Polizei-Waffen-Dieb (17) droht ein Jahr Gefängnis

Jenem 17-Jährigen, der als Putzkraft zwei Dienstwaffen aus Oö.-Polizeidienststellen mitgehen haben lassen soll, droht jetzt ein Jahr Haft.

Heute Redaktion
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Bis zu einem Jahr Haft drohen jenem 17-Jährigen, der Oktober dieses Jahres  zwei Polizei-Waffen mitgehen hat lassen.
Bis zu einem Jahr Haft drohen jenem 17-Jährigen, der Oktober dieses Jahres zwei Polizei-Waffen mitgehen hat lassen.
Bild: picturedesk.com

Der Fall um zwei vermisste Dienstwaffen der Polizeidienststellen Sattledt (Bez. Wels-Land) und Kremsmünster (Bez. Kirchdorf/Krems) ging Anfang Dezember durch alle Medien. Verdächtig ist ein 17-jähriger aus Pasching. Er putzte als Reinigungskraft auf mehreren Polizei-Posten. Wir berichteten.

Weil die Türen zu den Waffenschränken auf besagten Polizei-Dienststellen nicht richtig geschlossen worden waren, konnte sich der Bursch leicht Zugang verschaffen, steckte sich laut Polizei beide Male die Waffen vom Kaliber Glock 17" in die Tasche und verließ so die Dienststellen. Auch Munition habe er mitgehen lassen. Bislang war noch nicht klar, ob der Bursch die Waffen auch abgefeuert hatte.

Mit Glock vier Schüsse abgegeben

Laut "Krone" gestand der Jugendliche jetzt, mit einer der Waffen geschossen zu haben. Mit dabei war auch sein 15-jähriger Cousin. Vier Schüsse sollen bei den Schießübungen in den Traunauen abgegeben worden sein. Der letzte Schuss soll so heftig gewesen sein, dass es den 17-Jährigen fast umwarf. Das habe ihn derart erschreckt, dass er die Lust am herum ballern verlor, erzählte er den Beamten bei den Einvernahmen.

Wegen Waffenbesitzes und -gebrauchs drohen dem Burschen laut Jugendstrafgesetz bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. "Das Strafausmaß kann sich erschweren, wenn sich herausstellt, dass der Bursch durch die Verwendung der Waffe jemanden gefährdet bzw. bedroht hat. Darauf deutet aber derzeit nichts hin", so Philip Christl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, zu "Heute".

Angelastet wird ihm auch die Entwendung der Waffen selbst. Auf Diebstahl gibt es bis zu sechs Monate bzw. bis zu 360 Tagessätze.

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