Noch bis 30. November kann um den
"Kärnten-Bonus" in der Höhe von
300 Euro kann noch bis 30. November angesucht werden. Die Einkommensgrenzen (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.) betragen für Alleinstehende 1.600 Euro und für Haushalte mit zwei volljährigen Personen 2.400 Euro; der Zuschlag für jede weitere Person beträgt 400 Euro. Bei Alleinerziehenden beträgt der Zuschlag für jedes Kind 700 Euro.
Anträge können
online oder über die Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Auch der
Heizkostenzuschuss kann in
Kärnten ab sofort (und bis 29. März 2024) wieder bei der Hauptwohnsitzgemeinde angesucht werden. Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nunmehr
280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro.
Die Einkommensgrenzen wurden weiter angehoben. Für den großen Heizzuschuss für Alleinstehende auf 1.160 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss). Alle Infos gibt’s auf der Homepage des Landes auf
www.ktn.gv.at.