Drei Snowboarder könnte ihr Tiefschnee-Spaß im Skigebiet Lermoos (Tirol) teuer zu stehen kommen. Weil sie bei Lawinenwarnstufe 4 steckenblieben, mussten sie von einem Hubschrauber gerettet werden. Die Polizei zeigte das Trio an. Kurios dabei: Die Anzeige dürfte es nicht wegen der Lawinengefahr, sondern wegen der Waldgefährdung geben - und darauf steht bis zu eine Woche Haft.
Der Deutsche und die beiden Australier im Alter zwischen 18 und 35 Jahren waren am Montag in Biberwier im Bezirk Reutte bei Warnstufe "4" der fünfteiligen Skala im freien Skiraum unterwegs. Die Touristen hatten im Skigebiet Lermoos trotz der Lawinenwarnungen die Piste bei der Bergstation des Gamsjet verlassen und wollten Richtung Weißwand. Am Weg dorthin saßen sie fest und mussten gerettet werden.
Die Snowboarder wurden nach dem Forstgesetz bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Doch das Forstgesetz bestraft nicht das Ignorieren der Lawinenwarnung, sondern die Gefährdung des Waldes. Kurios, denn Tirol wirbt bekanntlich mit tollen Tiefschnee-Fahrten und -Erlebnissen. Tatsächlich sieht auch die Liste der Lawinenwarnstufen Empfehlungen, aber keine Verbote vor.
Wenn Tiefschnee, dann ist Fußmarsch angesagt
Norbert Ladner, Leiter der Forstabteilung der Bezirkshauptmannschaft Reutte, erklärt gegenüber Heute.at das Gesetz: "Nach Paragraph 33 ist das Abfahren mit Schiern im Wald im Bereich von Aufstiegshilfen (Seilbahnen und Lifte, Anm. d. Red.) nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet."
Das bedeutet: Es ist verboten, neben der Piste durch den Tiefschnee zu fahren - dazu müsste man die Skier oder das Snowboard schultern und mindestens 500 Meter oder 30 Minuten von der Auftsiegshilfe und der Piste wegstapfen. "Ebenfalls nicht befahren werden dürfen Neu- oder Wiederbewaldungsflächen mit einem Bewuchs unter 3 Metern Höhe", erklärt Ladner.
Eine Woche Haft für Tiefschnee-Fahrt?
Der Experte verweist bei Strafen auf das Gesetz: "Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer Wald im Bereich von Aufstiegshilfen außerhalb markierter Pisten oder Schirouten benützt. Diese ist mit einer Geldstrafe bis zu 730 Euro oder Arrest bis zu einer Woche zu bestrafen."