Österreich

Bis zu zwei Jahre Haft für Straßen-Dealer

Heute Redaktion
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Das Suchtmittelgesetz wird novelliert und soll noch im April im Parlament beschlossen werden, wie "Heute"-Leser bereits wissen. Nun gab Justizminister Wolfgang Brandstetter (VP) Details bekannt: Drogendealen im öffentlichen Raum (Hotspots wie U-Bahn-Stationen oder Parks) soll mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.

Das Suchtmittelgesetz wird novelliert und soll noch im April im Parlament beschlossen werden, wie "Heute"-Leser bereits wissen. Nun gab Justizminister (VP) Details bekannt: Drogendealen im öffentlichen Raum (Hotspots wie U-Bahn-Stationen oder Parks) soll mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.

Der Minister plant aber auch, dass andere Orte gelten, "wenn das Verhalten durch unmittelbare Wahrnehmung dazu geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, etwa bei Verlagerung in Stiegenhäuser."

Mit der Strafrechtsnovellierung 2015 war seit Jänner das Verhaften von Dealern erschwert, da ihnen Gewerbsmäßigkeit nachgewiesen werden musste. Ursprünglich wollte die Regierung damit die hohe Anzahl an Untersuchungshaft wegen geringster Straftaten (etwa Diebstahl von zwei Glühbirnen) verringern.