Wirtschaft

Bisher 10,7 Mio. Kindergeld zurückgezahlt

Heute Redaktion
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Bisher haben 7.865 Personen einen Betrag von rund 10,7 Mio. Euro Kindergeld oder Kindergeld-Zuschuss zurückgezahlt, weil sie die Zuverdienstgrenze überschritten hatten.

Insgesamt wurden für die Jahre 2002 bis 2007 3.512 Rückforderungsbescheide zum Kindergeld und 17.893 zum Zuschuss verschickt, wie aus den jüngsten Daten des Familienministeriums (Stichtag 31. Dezember 2011) hervorgeht. Die durchschnittliche Rückforderung pro Person betrug demnach beim Kindergeld 2.399,31 Euro, beim Zuschuss 1.378,97 Euro.

320 Klagen laufen noch

Der Gesamtbetrag von 10,7 Mio. berücksichtigt nur Einzahlungen von jenen, die den gesamten Betrag auf einmal zurückgezahlt haben, eingezahlte Raten sind hier nicht berücksichtigt. Bis jetzt wurden insgesamt 1.576 Klagen angestrengt, 320 Verfahren davon laufen noch. Von den 1.256 rechtskräftig erledigten Klagen wurde der Großteil, nämlich 1.165, klagsabweisend entschieden, also zugunsten des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF).

Ein Fall wurde zuletzt vom Obersten Gerichtshof (OGH) zugunsten einer Klägerin, die das Kindergeld 2007 empfangen hat, entschieden: Wer trotz aller Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass er die Zuverdienstgrenze überschreiten würde, braucht nicht zurückzahlen, erläuterte der Anwalt der Betroffenen kürzlich in der Presse.

Wegen Fahrtkostenzuschüssen über Zuverdienstgrenze

Die Klägerin hatte die zu erwartenden Einkünfte grundsätzlich richtig kalkuliert, überschritt aber die Zuverdienstgrenze, weil ihr vom Arbeitgeber lohnsteuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse gewährt wurden. Laut Ministerium hat diese Entscheidung des OGH keine weiteren Auswirkungen, es handle sich um einen Einzelfall, hieß es.

Die Rückforderungen werden von den Gebietskrankenkassen vorgenommen. Bis Ende 2011 wurde die Überprüfung der Jahre 2002 bis 2005 grundsätzlich abgeschlossen. Seit 2008 wird nur mehr der Betrag zurück gefordert, der über der Zuverdienstgrenze liegt.