Österreich

Bissunfälle: Stadtchef will strengere Gesetze in NÖ

Heute Redaktion
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Bild: iStock (Symbol), hanshintner.at

Nach dem Dackelbiss in Perchtoldsdorf (Mödling) liegt Olivia im AKH, Waris starb sogar nach einer Attacke. Mödlings Bürgermeister fordert jetzt eine strengere Handhabung. Und: Das droht Leinenmuffeln.

Nach dem Bissunfall beim Heurigen im Bezirk Mödling musste die kleine Olivia operiert werden („Heute" berichtete), Dackelhalter Ernst H. (79) wurde angezeigt.

Mödlings Stadtchef und Ex-Landtagsabgeordneter (Anm.: war viele Jahre im Landtag, bis März 2018) Hans Stefan Hintner (VP): „In der Stadt missachten leider viele Besitzer die Leinen- oder Beißkorbpflicht. Im nicht verbauten Gebiet (Anm.: also Wald, Feld, Weingarten), wo der Hund nur unter der Kommandogewalt des Herrchens sein muss, sehe ich, dass viele den Hund nicht im Griff haben. 320 Hektar im Mödlinger Forst werden bejagt. Von sechs Rehen, die ein Jäger in Mödling im Jahr schießen darf, werden 2 bis 3 von Hunden totgebissen", erklärt Hintner. Und der Bürgermeister fügt hinzu: "Auf der Meiereiwiese in Mödling ist eine Art Äußerltourismus entstanden - viele Wiener kommen hier mit ihren Hunden her."

Mehr Kontrollen

"Ein Hund hat einen Jagdinstinkt, rennt fort und beißt dann halt das eine oder andere Wildtier tot", so der Politiker. Hans Stefan Hintner fordert daher: Mehr Kontrollen durch die Exekutive im verbauten Gebiet (Anm.: Hier gilt Leinen- und Beißkorbpflicht für Listenhunde und Leine oder Beißkorb für andere Hunde; weiters gilt das Polizeistrafgesetz) und schärfere Regeln im Bereich des Jagdgesetzes (eben Wald, Wiese, Feld, hier gilt eben: Besitzer muss Hund unter Kommandogewalt haben).

Bis zu 10.000 € Strafe

Zu den Pflichten und Strafen: Trägt ein Hund in der Stadt keinen Maulkorb oder Leine drohen in NÖ Strafen bis zu 7.000 Euro, bei „Listenhunden" gar bis zu 10.000 Euro. "Natürlich nur wenn es zu einer Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft kommt, der Polizist kann auch ein Organstrafmandat ausstellen, dann ist die Sache erledigt", erklärt Jurist Oberst Franz Wendler von der Landespolizeidirektion Niederösterreich. "Und 7.000 Euro bzw. drei Wochen Freiheitsstrafe ist die Obergrenze", erläutert er.

Das sind Listenhunde

Listenhunde (Anm.: das sind in NÖ Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu, Stafford Bullterrier, Dogo Argentino und Bandog) gelten nach dem nö. Hundehaltegesetz als "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial". "Und Halter eines solchen Hundes brauchen einen Hundeführschein", erklärt ein Jurist des für Tierschutz zuständigen Landesrates Gottfried Waldhäusl (FP). "Durch das niederösterreichische Hundehaltegesetz wird eine Mindestdauer der Ausbildung zur Erlangung des Sachkundenachweises von zehn Stunden vorgegeben", erklärt der Jurist weiter.

In Wien wurde nach der Bisstragödie rund um Waris ("Heute" berichtete) reagiert und die Gesetze verschärft - z.B. beim Führen eines Listenhundes gilt die 0,5 Promille-Grenze - siehe "Neue Maulkorbpflicht in Wien". (Lie)