Österreich

Bizarre Steuer in Wiener Neustadt

Heute Redaktion
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Wer besonders ehrlich ist und Gegenstände auf eBay versteigert, müsste sich an jedem 15. auf dem Magistrat von Wr. Neustadt einfinden. Die Stadt erhebt in ihrem Gemeindegebiet eine Abgabe für "freiwillige Feilbietungen" (Versteigerungen). Drei oder zwei Prozent des Erlöses müssen abgeführt werden - Jahreseinnahme 2300 Euro!

Hand aufs Herz! Haben Sie schon einmal von der so genannten eBay-Steuer gehört?

Die Verordnung über "freiwillige Feilbietungen" wurde im Jahre 1997 beschlossen, also lange bevor eBay salonfähig war. "Im Prinzip wurde die Verordnung für Versteigerungen beschlossen und hat mit eBay nur am Rande etwas zu tun", so Peter Eckhart vom Abgabenamt Wiener Neustadt.

Bei beweglichen Dingen beträgt die Steuer drei, bei unbeweglichen Dingen, wie Häusern, zwei Prozent. "Bei beweglichen Sachen, was ja auch die meisten eBay-Transaktionen betrifft, fällt die Steuer aber nur an, wenn ein Gewerbebetrieb vorliegt", erklärt Eckhart.

Im Jahr 2009 wurden rund 2300 Euro abgeführt. Und was geschieht bei einer Abgabenhinterziehung? "Dann gibt es ein Verwaltungsverfahren und der Abgabebetrag wird von uns festgesetzt«, ergänzt Eckhart.

Von Joachim Lielacher