Grobe Behörden-Panne

BKA hielt Zimmer-Video für Kinderporno

Das deutsche Bundeskriminalamt stufte versehentlich harmlose YouTube-Videos von Hans Zimmer und Placido Domingo als Kindesmissbrauch ein.
Technik Heute
12.06.2026, 18:01
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Ein Internet-Provider erhielt kürzlich eine dringende Warnung vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA): Auf seinen Servern befänden sich kriminelle Inhalte, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen würden. Die Aufforderung war klar: Unverzüglich löschen.

Doch bei der Prüfung der angeblich illegalen Inhalte kam der Hoster Flokinet aus allen Wolken: Einer der gemeldeten Links führte zu einem Dokumentarfilm-Ausschnitt, in dem der weltberühmte Filmkomponist Hans Zimmer an einem Bass-Solo arbeitet. Der zweite Link zeigte eine Musikaufnahme des Opernsängers Placido Domingo.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Wie heise.de berichtet, handelte es sich um Links zu einer Invidious-Instanz - einem datenschutzfreundlichen Zugang zu YouTube. Die Videos stammten also ursprünglich von der Google-Plattform und waren meilenweit von jeglicher Strafbarkeit entfernt. Erschwerend kommt hinzu: Der betroffene Web-Dienst war zum Zeitpunkt der BKA-Meldung bereits seit einem halben Jahr offline.

Vier Tage bis zum Rückzieher

Obwohl Flokinet das BKA sofort informierte, dass die Inhalte weder strafbar noch überhaupt auf seinen Servern vorhanden seien, dauerte es ganze vier Tage, bis die Behörde den Löschantrag als irrelevant zurückzog.

Der Vorfall zeigt ein größeres Problem: Das BKA verschickt automatisiert Massenmeldungen an Provider, ohne die Inhalte vorher ausreichend zu prüfen. Die Verantwortung für die rechtliche Bewertung wird damit auf private Unternehmen abgewälzt.

Kleine Anbieter existenziell bedroht

Während große Tech-Konzerne die Flut an Behördenanfragen mit teuren KI-Systemen und eigenen Rechtsabteilungen bewältigen können, fehlen kleineren Providern diese Ressourcen. Fehlerhafte Massenmahnungen und das damit verbundene Haftungsrisiko bedrohen sie existenziell.

Besonders heikel: Bereits die bewusste Kenntnisnahme und der Besitz von Missbrauchsmaterial können strafrechtliche Konsequenzen haben - Provider werden also durch die ungeprüften BKA-Meldungen in eine rechtlich schwierige Lage gebracht.

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