Wirtschaft

Blaulichtaffäre: Mensdorff-Pouilly will Freispruch

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Am Mittwoch startete der Prozess in der sogenannten "Blaulichtaffäre" (Tetron) gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer. Mensdorff-Pouilly soll von der Telekom 1,1 Millionen Euro erhalten haben. Wofür, soll der Prozess klären. Den beiden Angeklagten wird Untreue vorgeworfen, sie selbst bestreiten das. Mensdorff-Anwalt Harald Schuster fordert einen Freispruch.

Am Mittwoch startete der Prozess in der sogenannten "Blaulichtaffäre" (Tetron) gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer. Mensdorff-Pouilly soll von der Telekom 1,1 Millionen Euro erhalten haben. Wofür, soll der Prozess klären. Den beiden Angeklagten wird Untreue vorgeworfen, sie selbst bestreiten das. Mensdorff-Anwalt Harald Schuster fordert einen Freispruch.

Im Jahr 2004 wurde der Auftrag beim Behördenfunk Tetron vom damaligen Innenminister Ernst Strasser neu ausgeschrieben. Als Schmiergeldvorwürfe auftauchten, musste eine Neuausschreibung erfolgen. Alcatel und Motorola setzten sich durch, die Telekom Austria stellte die Infrastruktur zur Verfügung. Der ursprüngliche Sieger der Vergabe wurden mit 30 Millionen Euro Schadenersatz getröstet.

Mensdorff-Pouilly war für das Lobbying verantwortlich, er organisierte Jagdausflüge mit den Mitarbeitern aus dem Innenministerium. Von der Telekom erhielt er 1,1 Millionen Euro. Die Anklage konnte zwischen 2004 und 2008 beim Ehemann der früheren Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat jedoch keine "wirtschaftlich werthaltigen Leistungen" feststellen.

Zunächst sind fünf Verhandlungstage anberaumt, 15 Zeugen sollen befragt werden.

Mensdorff-Pouillys Verteidiger Schuster erklärte zum Auftakt, dass die mutmaßlichen Schmiergelder per Überweisung geflossen seien, was untypisch für Bestechung sei. Außerdem sei das Geld ordnungsgemäß versteuert worden und es habe keine Kickback-Zahlung an Fischer gegeben. Die entscheidende Frage des Prozesses sei die der Gegenleistung.