Politik

Bleiberecht für Bangladescher nach 18 Jahren

Heute Redaktion
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18 Jahre lang hat ein 38-Jähriger aus Bangladesch auf einen Bescheid in seinem Asylverfahren in Österreich gewartet. Jetzt hat er das sogenannte Bleiberecht bekommen - also humanitären Aufenthalt. Ein Grund für die überlange Wartezeit: Die Behörden hatten zwei Fälle vermischt.

Dulal D'Costa und sein Anwalt gehen gegenüber Ö1 davon aus, dass er jetzt für immer hier bleiben kann. Humanitärer Aufenthalt bedeutet, der 38-Jährige darf legal arbeiten, bisher hat er als Asylwerber nur Zeitungen in einem Pensionistenheim verkauft. Mit dem bürokratischen Sanktus kann er sich nun eine Existenz aufbauen, und er kann reisen.

"Gut integriert"

Mit den Behörden versöhnt ist sein Anwalt Andreas Lepschi aber nicht. Über die Asylfrage sei nicht entschieden worden. Den Asylantrag hat der Jurist vor kurzem zurückgezogen und stattdessen humanitären Aufenthalt beantragt, sonst hätte alles noch länger gedauert. In der Begründung für die Entscheidung nennt das Bundesverwaltungsgericht unter anderem die Tatsache, dass Dulal D'Costa gut integriert sei.

2 Fälle vermischt

Neun Jahre lang hat Dulal D'Costa auf seinen ersten Bescheid gewartet, die Berufung dagegen wurde abgelehnt. Im negativen Bescheid wurde sein Fall mit Textbausteinen aus einem anderen Fall vermischt, die Ablehnung wurde daher vom Verwaltungsgerichtshof wieder aufgehoben. Bei einer Verhandlung vergangenen Herbst war kein Dolmetscher geladen etc. etc. Lepschi spricht von komplettem Behördenversagen. Man könnte zwar an eine Amtshaftungsklage denken, aber nach seiner Erfahrung werde das schwierig. Auch Deutschkurse habe er nie bezahlt bekommen, so der Bangladescher.

"Jahre seines Lebens verloren"

Der Mann hat viel Lebenszeit verloren, klagt sein Anwalt. Er habe so viele Jahre versäumt, sein Universitätsstudium kann er heute nicht mehr aufnehmen, um das sei er gebracht worden. Jetzt will der 38-Jährige erst einmal reisen, denn er durfte Österreich in den vergangenen 18 Jahren nicht verlassen. Ein Ziel in Europa will er sich nun aussuchen.

Im Bundesverwaltungsgericht sprach man von einem " sehr bedauerlichen Einzelfall".

Inzwischen prüft auch die Volksanwaltschaft den Fall. Laut Volksanwalt Peter Fichtenbauer trifft das Innenministerium keine Schuld. Wohl aber dürfte der Akt sechs Jahre lang beim Verwaltungsgerichtshof gelegen sein - "haarsträubend", so Fichtenbauer.

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