Österreich

Bleiburg-Treffen könnte verboten werden

Laut einem Rechtsgutachten des Mauthausen Kommitee Österreich (MKÖ) fällt das Treffen Rechtsextremer in Bleiburg unter das Versammlungsgesetz.

Heute Redaktion
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Am 12. Mai wollen sich wieder unzählige Rechtsextreme in Bleiburg in Kärnten versammeln, um dem Massaker von Bleiburg zu gedenken. Tausende mit dem Nazi-Regime verbündete Ustascha-Kämpfer wurden dort 1945 von jugoslawischen Partisanen ermordet.

Das Treffen gilt inzwischen als größte Veranstaltung Rechtsextremer in Europa. Nicht nur zahlreiche Fahnen und Symbole der faschistischen kroatischen Ustascha-Bewegung sind dort alljährlich zu sehen, sondern auch Rechtsextreme aus vielen anderen europäischen Ländern. Kritiker fordern bereits seit langem, das Treffen zu verbieten.

Das Mauthausen Kommitee Österreich (MKÖ) hat nun ein Rechtsgutachten beim Verfassungsexperten Bernd-Christian Funk in Auftrag gegeben, um die rechtliche Lage des Bleiburg-Treffens zu überprüfen. Sein Ergebnis ist eindeutig, wie das MKÖ in einer Aussendung am Montag mitteilte.

Gutachten: Behörden müssen aktiv werden

Funk betont unter anderem, dass die Veranstaltung – abgesehen von der Gedenkmesse – dem Versammlungsgesetz unterliegt. Die zuständige Behörde ist verpflichtet, auf die Einhaltung des Gesetzes (Anzeigepflicht, Untersagungstatbestände, Ordnungsdienst, Überwachung, Auflösung) zu achten und gegebenfalls einzuschreiten. Besonders Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen widerspricht, sind zu untersagen. Zu berücksichtigen ist das gesamte Strafrecht – etwa auch die Tatbestände der Verhetzung und der Gutheißung von Straftaten.

Ustascha-Symbole fallen nicht unter Verbotsgesetz

Zwar fallen spezifische Symbole des kroatischen Ustascha-Faschismus nicht unter das österreichische Verbotsgesetz. Es genügt aber, wenn kroatische Embleme das Hakenkreuz enthalten oder NS-Organisationen (wie der 13. "kroatischen" Waffen-SS-Division) zuzuordnen sind.

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hatte vor kurzem bereits gefordert, die Symbole der faschistischen Ustascha als verfassungsfeindlich einzustufen und zu verbieten, wie dies mit Nazi-Symbolen geschehen ist.

(red)