Es ist ein tierischer Rechtsstreit in Kärnten. In den Hauptrollen ein 56-jähriger sehbehindeter Mann, seine Assistenzhündin Lynett und ein Klagenfurter Taxiunternehmen.
Als der 56-Jährige in Klagenfurt in ein Taxi einsteigen wollte verweigerte ihm der Berufchauffeur den Zutritt aufgrund seiner Hündin. Schon am Telefon habe sich der Taxilenker geweigert einen Hund im Fahrzeug mitzunehmen. Auch die Erklärungsversuche, dass der sehbehinderte Mann auf seinen Assistenzhund angewiesen sei, brachten nichts. Dies würde dem 56-Jährigen immer wieder passieren. "Es ist beschämend, wenn du stehen gelassen wirst und niemand will dich mitnehmen", sagte der Mann gegenüber der "Kleinen Zeitung". Deswegen wird die Causa nun ein Fall fürs Gericht.
Der 56-Jährige hat das Taxiunternehmen verklagt. Seine Hündin sei für ihn, wie für andere Menschen ein Rollator. Sie weise ihn auf Gefahren und Hindernisse hin, die er selbst nicht sehen kann. "Durch die Verweigerung der Taxifahrt wurde ich aufgrund meiner Behinderung als Blinder diskriminiert", heißt es in der Klage. Der Mann fühle sich feindselig und unerwünscht behandelt.
Der 56-Jährige fordert 1.000 Euro Schadenersatz vom Taxiunternehmen. Außerdem klagte er auch auf Unterlassung. Dies sei ihm viel wichtiger als der Schadenersatz, denn das würde bedeuten, dass der Taxifahrer die Transportverweigerung des Mannes unterlassen müsse. Seinem Rechtsanwalt zufolge dürfe der sehbehinderte Mann mit seinem Hund nicht als Kunde abgelehnt werden, denn das verstoße gegen das Behindertengleichstellungsgesetz.
Der Kläger selbst ist Präsident des Kärntner Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Durch seine Klage wolle er einen Präsedenzfall für ganz Österreich schaffen. Stattfinden soll der Prozess am Bezirksgericht Klagenfurt. Der Taxifahrer habe bei der Polizei angegeben, dass er eine Hundeallergie habe. Wie er im Prozess argumentieren wird, ist offen. Zu einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren sei der Chauffeur jedenfalls nicht persönlich erschienen.