Wirtschaft

Blümel stellt Coronahilfe für Würstelstände vor Ort vor

Die "10-Sitzplätze-Reglementierung" fällt weg, damit sind auch Würstelstände erfasst. Diese sparen sich im Schitt bis zu 14.000 Euro pro Jahr.

Heute Redaktion
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Finanzminister Gernot Blümel zu Besuch bei Bitzingers Würstelstand.
Finanzminister Gernot Blümel zu Besuch bei Bitzingers Würstelstand.
BMF/Wenzel

Die Gastronomie ist besonders durch die Folgen der Coronakrise betroffen. Einerseits mussten die Betriebe sehr lange geschlossen bleiben, andererseits werden die Wirtinnen und Wirte die Auswirkungen noch länger stark spüren. Mit dem Wirtshaus-Paket in Höhe von 500 Millionen Euro wurde ein Maßnahmenbündel bestehend aus steuerlichen Entlastungen, Unterstützungen sowie Anreizen zur Steigerung des Konsums geschnürt.

Eine dieser Maßnahmen ist die Pauschalierung für Gastronomiebetriebe. Die Pauschalierungsgrenze wird dabei von 255.000 Euro auf 400.000 Euro Jahresumsatz erhöht.

"Mit dem 500 Millionen Euro Wirtshaus-Paket erleichtern wir den Neustart und das Aufsperren für unsere Wirtinnen und Wirte. Durch die aktuellen Änderungen haben wir sichergestellt, dass nicht nur das Dorfwirtshaus, sondern auch der Würstelstand ums Eck profitiert. Für einen durchschnittlichen Kleinbetrieb bringt das eine Entlastung von 14.000 Euro pro Jahr", so Finanzminister Gernot Blümel über die neue Verordnung.

Die Maßnahmen im Detail

Die Pauschalierung ist Teil des im Juni im Parlament beschlossenen Wirtshaus-Paketes in Höhe von 500 Millionen Euro. Das Paket beinhaltet eine Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf fünf Prozent bis Ende 2020. Durch eine Erhöhung der Mobilitätspauschale von zwei auf sechs Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und vier Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner wird es außerdem steuerliche Entlastungen für Dorfwirtshäuser geben. Weiters wird die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von 4,4 Euro auf 8 Euro angehoben, die Absetzbarkeit von Geschäftsessen in Wirtshäusern von 50 auf 75 Prozent erhöht und die Schaumweinsteuer wurde per 1. Juli 2020 abgeschafft.

Ein Rechenbeispiel

Für einen Betrieb mit einem Jahresumsatz von 140.000 Euro und mit Belegen nachgewiesenen Ausgaben von 75.000 Euro reduziert sich die jährliche Steuerlast durch die neuen Pauschalierungen um rund 2.400 Euro. Durch die Tarifsenkung wird die Steuerlast zusätzlich um 350 Euro gesenkt.

Durch die Reduktion der Umsatzsteuer von 20 auf fünf Prozent für Getränke und von zehn auf fünf Prozent für Speisen kommt noch eine Erleichterung von etwa 11.000 Euro hinzu. Dies ergibt eine Gesamtentlastung für einen durchschnittlichen Kleinbetrieb von jährlich um die 14.000 Euro.

"Der Wegfall der Sitzplatzbeschränkung hilft vor allem den kleineren Betrieben. Damit unterstützen wir auch zahlreiche Wiener Würstelstände, als fixen Bestandteil des Stadtbildes. In ganz Österreich sind rund 800 Imbissbetriebe ohne Sitzplätze von den Erleichterungen betroffen", so Blümel.