Politik
Blutgrätsche kostet Hobbykicker 12.000 Euro
Der Oberste Gerichtshof verhängt nach einem Foul ein hohes Schmerzensgeld. Der Beklagte hatte einem Fußballspieler schwere Verletzungen zugefügt.
Es sollte ein harmloses Hobby-Fußballturnier werden. Geendet hat es vor dem Höchstgericht. Der Auslöser: ein Foul, bei dem ein Spieler einem anderen einen Wadenbeinbruch und eine Sprunggelenksverletzung zugefügt hatte. Mit der Begründung, sein Gegner sei deutlich zu aggressiv in den Zweikampf gegangen, klagte der Gefoulte auf 12.000 Euro Schmerzensgeld.
Am Bezirksgericht Deutschlandsberg rechtfertigte sich der Übeltäter damit, dass er den Ball spielen wollte, aber zu langsam gewesen sei. Pech für ihn: Das Spiel war auf Video aufgezeichnet worden. Nach dem Studium gab das Gericht dem Kläger recht. Der Fall ging an das Landesgericht für Zivilrechtssachen nach Graz. Auch dort kamen die Richter zur gleichen Entscheidung – ebenfalls nach Videobeweis.
Beklagter muss zahlen
Der Beklagte hatte seine Verteidigungslinie aber geändert, behauptete jetzt, ein taktisches Foul begangen zu haben. Damit habe er eine Chance verhindern wollen. Weil das im Fußball vorkommen kann, ließ das Landesgericht die Revision an den OGH zu. Doch auch dort unterlag der Mann, so die "Presse". Sein Schwenk Richtung taktisches Foul sei zu spät gekommen, damit eine unzulässige Neuerung. Er muss die 12.000 Euro zahlen.