Österreich

Blutproben, Potenzmittel: Ex-Häfenarzt vor Gericht

Der ehemalige Gefängnis-Arzt der Justizanstalt Stein (Krems) musste am Dienstag vor Gericht. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch.

Heute Redaktion
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Wegen der Blutaffäre im Häfen Stein und der Verschreibung von Potenzmitteln (Direktan und Cialis) an Insassen musste der ehemalige Anstaltsarzt (42) der Justizanstalt Stein (Krems) am Dienstag in Krems vor Gericht.

Viele Blutabnahmen

Wie berichtet, hatte der Mediziner im Jahr 2014 den Beamten der Anstalt Blut abgenommen (Anm.: darf er aber nur im Notfall, sonst war er für die Häftlinge zuständig), darunter auch den ehemaligen Anstaltsleiter. Die Blutproben von Mitarbeitern der Justizanstalt wurden durch ein Institut für Labordiagnostik analysiert. Der Angeklagte soll die Bezahlung der Rechnungen aus dem Budget des Strafvollzuges veranlasst haben, obwohl die Abrechnung laut Staatsanwalt über die Sozialversicherungsträger laufen hätte müssen. "Und die Vielzahl der Blutabnahmen ist sicher nicht aus notfallmedizinischen Gründen geboten gewesen", meinte der Ankläger beim Prozess.

"Hermann Maier-Blutabnahme"

Die Blutabnahme des Ex-Direktors hatte übrigens als "Hermann Maier-Blutaffäre" im Gefängnis die Runde gemacht. Denn der Ex-Direktor wurde privat untersucht und auf die Blutabnahme wurde der Name "Hermann Maier"geschrieben. Damals erklärte der damalige Gefängnischef Bruno Sladek auf "Heute"-Nachfrage: "Ich war kurz vor der Ohnmacht, mir fiel kein anderer Name ein, also nannte ich dem Arzt irgendeinen Namen, der mir gerade einfiel. Und das war eben Hermann Maier." Beim Prozess meinte Sladek, der nur als Zeuge geladen war: "Ich hatte damals Kreislaufprobleme, bekam auch Infusionen. Ich habe die Behandlungen privat bezahlt."

Potenzmittel für Häftlinge

Der zweite Anklagevorwurf betraf die Verschreibung von Potenzmittel: Der 42-jährige Mediziner hatte laut Anklage Potenzmittel ohne chefärztliche Bewilligung an Insassen verschrieben. Schaden für den Staat laut Anklage: 6.000 €. Der Wirtschaftsleiter im Zuge einer Routinekontrolle (weil ein Frauenname aufschien – Stein ist ein reines Männergefängnis) und eine anonyme Anzeige an die Korruptionsstaatsanwaltschaft brachten die Sache schließlich ins Rollen.

Der jetzt als praktischer Arzt tätige 42-Jährige zeigte sich grundsätzlich geständig: „Ich habe es gut gemeint, aber Befugnisse übertreten." Das Urteil: Sechs Monate bedingte Haft plus 4.800 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig). (Lie)