Politik

Blutspendeverbot für Homosexuelle bleibt

Heute Redaktion
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Die Novelle des Ärztesgestzes wurde am Mittwoch im Nationalrat einstimmig beschlossen. Krankheitsbedingte Nichtausübung, Mutterschutz, Karenz, auslandsbedingte Studienaufenthalte und Zeiten, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, sind jene Ausnahmen, bei denen künftig Ärzte nicht mehr von der Ärzteliste gestrichen werden, sollten sie länger als sechs Monate nicht ihren Beruf ausüben. Das Blutspendeverbot für Homosexuelle bleibt.

Grüne und NEOS fanden mit ihrer Forderung, das Blutspende-Verbot aufgrund der sexuellen Orientierung aufzuheben, keine breite Unterstützung im Plenum. Es gehe nicht an, dass aufgrund der gültigen Blutspendeverordnung homosexuelle Männer de facto vom Blutspenden ausgeschlossen werden, argumentierten die Oppositionsparteien. Ein Urteil des EuGH verbiete einen Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung. Noch immer werde beim Roten Kreuz abgefragt, ob man als Mann Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann gehabt habe.

Der Schutz der Patienten müsste oberste Priorität haben, hieß es vonseiten der Großparteien. Der Fragebogen des Roten Kreuzes umfasse 29 Fragen, die vom Krankenstand über Allergien bis hin zu Drogenkonsum reichen würden und der Blutspender oder die Blutspenderin auszufüllen habe. Alle diese Fragen würden sich um den persönlichen Gesundheits- und Lebensstil drehen, so die Ansicht Schittenhelms, denn "es sei eben so, dass sich HIV-Infizierte eher im Bereich der Homosexuellen befinden".

Neuregelung für Sexarbeiterinnen

Die Grünen fanden mit ihren Forderungen, die verpflichtenden Kontrolluntersuchungen für SexdienstleitsterInnen aufzuheben, nicht die notwendige Mehrheit. Allerdings wird die Frist von verpflichtenden Kontrolluntersuchungen, die Sexdienstleister derzeit wöchentlich machen müssen, auf sechs Wochen ausgeweitet. Außerdem sollen bei der Untersuchung neue Methoden wie der PCR-Test angewendet werden sowie ein Beratungsgespräch mit den Frauen verpflichtend sein, informierte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser das Plenum. Die Verordnung wird mit 1.1.2016 in Kraft treten.