Bobbycar-Fahrer flitzen 1.600-Euro-Autostrafe davon

Der "Fahrspaß" und das Tunen ihrer aufgemotzten Elektro-Bobbycars treibt zwei Grazer an: Ingenieur Peter Pötzi und Software-Entwickler Daniel Brunner haben aus Kinderspielzeugen fahrbare Untersätze gemacht, mit denen sie seit 2019 auch in der Stadt unterwegs sein dürfen. Die Polizei fährt jedoch weniger auf die Mini-Autos mit Akku und Allradantrieb ab und strafte die Grazer regelmäßig ab.
Bobbycar musste zur KFZ-Prüfstelle
"Eines unserer Bobbycars wurde sogar zur KFZ-Prüfstelle mitgenommen, untersucht und wie ein Auto behandelt“, erzählt Pötzi in "Heute". Zuletzt sollten die beiden Tüftler 1.620 Euro Strafe für vermeintliche Geschwindigkeits-Übertretungen am Gehsteig bezahlen, doch sie weigerten sich.

Das Bobbycar sei fälschlicherweise als "Leichtkraftfahrzeug" eingestuft worden. Am Landesverwaltungsgericht Graz gab man den Spielzeug-Fans nun Recht: Es handle sich bei den Bobbycars um "fahrzeugähnliches Spielzeug", sie seien deshalb rechtlich wie Skateboards oder Tretroller zu behandeln. Jetzt heißt es für die Bastler wieder volle Fahrt voraus – allerdings nur am Gehsteig, in Fußgängerzonen, Wohn- und Spielstraßen.
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