Wirtschaft

Bodengesetz: EU geht gegen Ungarn vor

Heute Redaktion
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Die ungarischen Bodengesetze sind nicht nur österreichischen Bauern ein Dorn im Auge. Auch die EU-Kommission ist alles andere als glücklich. Deshalb geht sie nun rechtlich gegen Ungarn vor. Wegen Beschränkung der Rechte ausländischer Investoren auf Nutzung landwirtschaftlicher Flächen eröffnete die EU-Kommission in Brüssel am Donnerstag ein formelles Vertragsverletzungsverfahren.

Zwei Monte hat Ungarn Zeit, zu den Fragen der EU-Kommission Stellung zu nehmen. "Nach Auffassung der Kommission beschränken die ungarischen Rechtsvorschriften die Rechte ausländischer Investoren in einer Weise, die möglicherweise gegen das EU-Recht zum freien Kapitalverkehr und zur Niederlassungsfreiheit verstößt", teilte die EU-Behörde mit.

Statt 20 Jahren nur viereinhalb Monate

Konkret stört die EU-Kommission eine Bestimmung aus dem ungarischen Gesetz vom Dezember 2013, mit dem bestimmte Verträge am 1. Mai 2014 beendet werden. Die Betroffenen, auch viele österreichische Bauern sind dabei, hatten nur viereinhalb Monate Zeit. Zuvor waren allerdings 20 Jahre Übergangszeit angekündigt gewesen.

"Die Investoren waren auf der Grundlage dieser zuvor bekannt gegebenen Übergangszeit davon ausgegangen, dass sie die Grundstücke weiter nutzen könnten, und haben entsprechende Investitionsentscheidungen getroffen. Das neue Gesetz scheint sie nun ihrer erworbenen Rechte und des Wertes ihrer Investitionen zu berauben", erklärte die EU-Kommission.

Ferner beanstandet die EU-Kommission eine zweite Bestimmung desselben Gesetzes, die für bestimmte, vor mehr als 20 Jahren geschlossene Pachtverträge eine sehr kurzfristige einseitige Beendigung ermöglicht. Diese Bestimmung gebe "Anlass zu ähnlichen Bedenken wie die Beendigung der Nießbrauchverträge", erklärte die EU-Behörde.

Die EU-Kommission betonte, Beschränkungen der Grundfreiheiten zum freien Kapitalverkehr und zur Niederlassungsfreiheit müssten ordnungsgemäß begründet und verhältnismäßig sein. Zwar falle die Festlegung der jeweiligen Eigentumsordnungen in die Zuständigkeit der EU-Staaten, "doch müssen diese mit dem EU-Recht in Einklang stehen".

Wenn Ungarn Fragen nicht beantwortet, kann EU klagen

In einem EU-Vertragsverletzungsverfahren kann die EU-Kommission in einem nächsten Schritt eine begründete Stellungnahme abgeben. Sollte Ungarn dann auch nicht die Einwände der EU-Kommission aus dem Weg räumen können, kann die EU-Behörde das Land vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

200 Austro-Bauern und 200.000 Hektar Land betroffen

Das Außenministerium geht davon aus, dass 200 österreichische Landwirte mit rund 200.000 Hektar Agrarfläche von den umstrittenen Gesetzen betroffen sind. Das entspricht vier Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Ungarn.

APA/red.