Familie kann man sich nicht aussuchen - ein Familienstreit im Weinviertel hatte mit wechselseitigen Anschuldigungen und Anzeigen und schließlich vor dem Bezirksgericht Mistelbach sowie Landesgericht Korneuburg geendet.
Ein damals 69-Jähriger soll seine damals neunjährige Nichte vor seinem Haus im Weinviertel abgepasst und in die Garage gezerrt haben. Der Onkel soll sie festgehalten und versucht haben, das Kind auf den Mund zu küssen. Das Mädchen leistete Gegenwehr, stieß den Mann weg, daraufhin soll er sie von hinten gepackt und begrapscht haben. Doch das Mädchen versetzte laut Anklage dem 69-Jährigen einen Ellbogen-Check in die Magengrube und konnte flüchten.
Zu Hause berichtete die jetzt Zehnjährige ihrer Familie, die daraufhin den 70-Jährigen besucht haben soll. Mit einem großen Kochtopf (siehe Bilderserie), einem Blumentopf, einem Kabel sowie einen Kau-Spielzeug für Hunde soll die Familie den Onkel "bearbeitet" haben. Mit dem Suppentopf, Vase und Kauknochen soll der damals 70-Jährige geschlagen worden sein, erlitt dabei laut Anklageschrift Prellungen am ganzen Körper und eine Augenverletzung.
Es folgten gegenseitige Anzeigen - einmal wegen der sexuellen Belästigung und einmal wegen Körperverletzung.
Ende November kam es dann zum ersten Showdown vor Gericht: Ein 27-Jähriger sowie eine Frau mussten wegen Körperverletzung in Mistelbach vors Bezirksgericht. Dabei wurden dem Richter auch die mutmaßlichen Tatwaffen, der Riesenkochtopf, ein kleiner Blumentopf sowie ein Hundespielzeug (s. Bilder) präsentiert. Ein Gutachter musste indes die Schwere der Verletzung des Onkels attestieren, der Prozess wurde somit vertagt - alles dazu hier.
Nur einen Tag später musste der Onkel in Korneuburg vor Gericht. Der von Astrid Wagner vertretene Kosovare beteuerte seine Unschuld. Seine Version: "Ich wollte dem Kind doch nur ein Babykätzchen in der Garage zeigen. Dabei bin ich gestolpert und fast zu Sturz gekommen und habe mich am Kind festgehalten. Ich habe sie fix niemals angegriffen" Das Urteil: Acht Monate bedingte Haft für den 69-Jährigen, der das Urteil annahm, um mit dem Fall abschließen zu können. "Nur aus diesem Grund", wie auch Anwältin Astrid Wagner mehrmals betonte.
Am Donnerstag, also knapp ein halbes Jahr später, ging es in die dritte Runde: Diesmal musste der 27-Jährige und eine zweitangeklagte Frau wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erneut vors Bezirksgericht Mistelbach. Und am Donnerstag lag das Gutachten vor. Beide Angeklagten kamen mit einer Geldbuße im Rahmen einer Diversion davon. Und: Die beiden müssen dem Opfer 3.000 Euro Schmerzengeld zahlen.
"Mein Mandant ist durch die massiven Schläge immer noch traumatisiert, wird werden auf jeden Fall auch zivilrechtlich vorgehen", so Rechtsanwältin Astrid Wagner. Die Advokatin weiter: "Einen Großteil der Kosten des Gutachtens muss der Steuerzahler begleichen, das finde ich nicht richtig."