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Böhmermann-Gedicht: Erdogan legt Berufung ein

Heute Redaktion
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Satiriker Jan Böhmermann. Credit: Picturedesk
Satiriker Jan Böhmermann. Credit: Picturedesk
Bild: picturedesk.com

Laut Gerichtsbeschluss darf Jan Böhmermann sein Schmähgedicht über Türkeis Präsidenten zu großen Teilen nicht wiederholen. Doch Erdogan reicht das nicht: er legt Berufung ein.

Nach dem Eklat um das Schmähgedicht von Satiriker Jan Böhmermann erklärte der Richter die meisten Passagen für unzulässig, doch der türkische Präsident gibt keine Ruhe: er will jetzt auch noch die letzten sechs Zeilen des Gedichts verbieten lassen.

Rückblick:



Böhmermann hatte sein Schmähgedicht am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale" vorgelesen. In seinen Reimen bringt er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung. Für die Türkei ein Mega-Eklat: Erdogan reichte ein Strafverfahren wegen „Majestätsbeleidigung" ein, dies wurde von der Staatsanwaltschaft Mainz aber eingestellt.

Erdogan klagte zivilrechtlich – mit Erfolg! Im Mai 2016 wurde eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen: Der TV-Mann darf seither den größeren Teil seines Gedichts nicht wiederholen. Begründung: Bestimmte Passagen würden die Ehre verletzten. Das akzeptierte aber Böhmermann nicht und ging in Berufung: Er wolle weiterhin das gesamte Gedicht vortragen. Es sei nicht zulässig sein Gesamtkunstwerk zu zerstückeln. Auf diesen Schritt reagierte der türkische Präsident jetzt mit seiner Anschlussberufung …

(isa)