Szene

Böhmermann geht wegen Erdogan-Gedicht in Berufung

Heute Redaktion
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Jan Böhmermann will sich nicht kleinkriegen lassen. Der deutsch TV-Satiriker legt gegen die Entscheidung des Hamburger Landesgerichtes, sein Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Teilen zu verbieten, Berufung eingelegt. Ein Anwalt nannte das Urteil "offensichtlich fehlerhaft, ja absurd".

in Teilen zu verbieten, Berufung eingelegt. Ein Anwalt nannte das Urteil "offensichtlich fehlerhaft, ja absurd".

Das Hamburger Landesgericht hatte in einer Entscheidung vom 10. Februar das Schmähgedicht, das international für großes Aufsehen gesorgt hat und auch zu diplomatischen Misstönen zwischen Deutschland und der Türkei führte, in Teilen verboten.

Dagegen wurde nun Berufung eingelegt. "Herr Böhmermann wird die durch das Urteil erfolgte Einschränkung seiner Grundrechte nicht akzeptieren", sagte Anwalt Christian Schertz der 'Süddeutschen Zeitung'. "Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren".

Seit dem Entscheid vom 10. Februar dürfen von den ursprünglich 24 Versen nur noch sechs zitiert werden. Es handelt sich dabei um jene, die sich inhaltlich mit der Politik des kontroversen Politikers auseinandersetzen. Jene Passagen, in denen Wörter wie "Schweinklöten", "Kinderpornos schauen" und "Schweinefurz" vorkommen, wurden verboten.

"Übersteigertes Ehrempfinden"

Schertz erklärte, warum dagegen nun Berufung eingelegt wurde: "Das übersteigerte Ehrempfinden des türkischen Staatspräsidenten und sein widersprüchliches Verhältnis zur Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit dürfen ebenso wenig zum Maßstab des deutschen Rechtsstaates werden, wie der persönliche Humorgeschmack einzelner oder die Sachzwänge und strategischen Erwägungen politischer Akteure in Deutschland". Bis die Berufung allerdings vom Gericht verhandelt wird, werden noch einige Monate vergehen.