Szene

Böhmermann: Notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht

Heute Redaktion
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Nachdem ein erster Beschluss in Sachen Schmähgedicht gefallen ist, will der Satiriker Jan Böhmermann das Urteil so nicht akzeptieren und notfalls sogar vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Nachdem gefallen ist, will der Satiriker Jan Böhmermann das Urteil so nicht akzeptieren und notfalls sogar vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Das Landgericht Hamburg hatte bekannt gegeben, dass weite Teil des Gedichts nicht wiederholt werden dürfen - sonst drohen dem Moderator bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu sechs Monate Haft.

der daraufhin Strafantrag gegen den 35-Jährigen stellte, da er sich beleidigt fühlte.

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz erklärte nun am Mittwochabend (18.5.) laut "dpa", dass dem Hamburger Landgericht "schwere handwerkliche Fehler unterlaufen" seien. Teile des Gedichtes isoliert zu verbieten mache keinen Sinn: "Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben", sagte Schertz. Der Anwalt nannte die Verfügung deshalb auch "eklatant falsch".

Schertz will Erdogan nun eine Frist von vier Wochen setzen lassen. In dieser Zeit müsse er eine sogennante Hauptsacheklage erheben - geschiehe dies nicht, verfalle die Verfügung. Schertz sei auch bereit, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.