Szene

Böhmermann-Schmähgedicht rechtlich zulässig

Heute Redaktion
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Das Schmähgedicht über Recep Tayyip Erdogan von TV-Moderator Jan Böhmermann sorgt seit Tagen für medialen Wirbel und diplomatischen Zwist zwischen Deutschland und der Türkei. Das ZDF hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, die Verse juristisch zu prüfen. Und die kommt zu dem Schluss, dass der Beitrag rechtlich zulässig gewesen sei.

Das Schmähgedicht über . Das ZDF hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, die Verse juristisch zu prüfen. Und die kommt jetzt zu dem Schluss, dass der Beitrag rechtlich zulässig gewesen sei.

die Grenze der Strafbarkeit nicht überschritten. Im deutschen Grundgesetz wird die Satirefreiheit garantiert und die umfasse im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel.

Unabhängig von persönlichem oder allgemeinem Geschmack liege es im Wesen der Satire, beim Publikum Emotionen und Reaktionen hervorzurufen, um so auf ein Thema aufmerksam zu machen und diese auch zu kritisieren.

Kritische Auseinandersetzung

Die Experten der Kanzlei argumentieren, dass das Schmähgedicht nicht darauf abgezielt hat, Erdogan in seiner Ehre zu verletzen. Es sei vielmehr darum gegangen, sich kritisch mit der Debatte um den Beitrag der Sendung "extra3" und Erdogans Reaktion darauf auseinanderzusetzen. 

Obwohl das Gedicht nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspreche, sei das von den strafrechtlichen Bewertung zu trennen. Man werde den Beitrag aber auch weiterhin nicht in der Mediathek zu sehen bekommen, so ein Sprecher des ZDF.