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Polizei schickt Teenager Rechnung über 22.156 €

Heute Redaktion
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26. Oktober 2018: Nach einer Bombendrohung mussten 10.000 Besucher des Movie Park Germany in Bottrop evakuiert werden.
26. Oktober 2018: Nach einer Bombendrohung mussten 10.000 Besucher des Movie Park Germany in Bottrop evakuiert werden.
Bild: picturedesk.com/Justin Brosch

Jener 19-Jährige der telefonisch einem deutschen Freizeitpark mit einer Bombe gedroht hatte, wird nun kräftig zur Kasse gebeten – und es könnte ihn noch teurer zu stehen kommen.

Fünf Monate nach einer Bombendrohung in einem Freizeitpark in der deutschen Großstadt Bottrop (Nordrhein-Westfalen) hat die Polizei nun ihre Rechnung an den mutmaßlichen Täter verschickt. Exakt 22.156,75 Euro soll der geständige 19-Jährige für den Großeinsatz bezahlen, wie ein Behördensprecher am Mittwoch gegenüber deutschen Medien sagte.

Neben der saftigen Rechnung wartet auf den Teenager auch noch ein Prozess. Die Staatsanwaltschaft Essen hat Anklage wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten erhoben.

Bombendrohung wegen privatem Streit

Ein kurzer Rückblick: Der junge Mann soll im Oktober 2018 telefonisch den Betreibern des bekannten "Movie Parks" mit einer Bombe gedroht haben. Das komplette Gelände musste daraufhin evakuiert wurden. Zu dem Zeitpunkt befanden sich darauf rund 10.000 Besucher.

Die angerückte Polizei konnte schließlich Entwarnung geben. Die Drohung sei "frei erfunden" gewesen. Noch im November konnte der mutmaßliche Täter ausgeforscht wurden. Der 19-Jährige zeigte sich geständig. Sein Motiv: Er hatte einer ihm nahestehender Person, die er im "Movie Park" vermutete, in Folge eines Streits den Tag vermiesen wollen.

Parkbetreiber prüfen Schadenersatz-Klage

An den Konsequenzen seines Tuns wird der junge Mann aber noch länger zu kiefeln haben. Denn die Mega-Rechnung der Behörden, ist nicht das einzige, was noch auf ihn zukommt. Auch die geschädigten Parkbetreiber überlegen laut "Spiegel Online" nun, den 19-Jährigen kräftig zur Kasse zu bitten. "Unser Anwalt hat Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Wir befinden uns derzeit in der rechtlichen Prüfung, um dann gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einzuleiten", wird eine Sprecherin zitiert. (red)