Österreich

Tödlicher Bootsunfall: 10 Monate Haft für Manager

Heute Redaktion
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In Klagenfurt wurde heute über einen tödlicher Bootsunfall am Wörthersee verhandelt. Beide Angeklagte wurden (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen.

Während einer Fahrt mit einem Motorboot kam es im Juni vergangenen Jahres zu einem fatalen Unfall. Einer der Bootsinsassen fiel ins Wasser, wobei sein Kopf in die Schiffsschraube kam. Er war sofort tot. Der Lenker des Bootes, eine ehemaliger Medienmanager, und der Vertreter des Bootsbesitzers standen am Mittwoch vor Gericht. Das Urteil: Zwei Schuldsprüche (nicht rechtskräftig).

Die Staatsanwaltschaft warf dem Manager grob fahrlässige Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor: Er war betrunken, als er das Motorboot lenkte. Die Höchststrafe beträgt im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Der Zweitangeklagte war als Vertreter des Bootsbesitzers an Bord. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung verantworten.

Beim Prozess am Mittwoch ging es öfters heiß her. Die teils angriffige Befragung der Gutachter durch die beiden Verteidiger zog sich in die Länge. Er belastete den Hauptangeklagten schwer, der Zweitangeklagte hingegen hätte den Unfall nicht verhindern können.

Richter platzt der Kragen

Mehrmals musste der Richter Rügen aussprechen. Der Verteidiger des Hauptangeklagten zog die Verletzungen des Opfers in Zweifel und deutete an, dass sie nicht so massiv waren, wie von der Anklage geschildert. "Jetzt reicht es mir bald. Der halbe Arm war weg. Ich kann Ihnen gern jedes einzelne Bild zeigen", rief der Richter.

Die Schlacht der Gutachter (auch die Verteidigung hatte einen hinzugezogen) dauerte lange, schließlich forderte die Verteidigung noch einen Ortsaugenschein und die Enthebung des ungeliebten Gutachters. Diese Anträge wurden allesamt abgelehnt.

Endlich Urteil

Bis zum Schluss verantwortete sich der Erstangeklagte "nicht schuldig". Er sei erschüttert, sagte er in seinem Schlusswort: "Die Darstellung des Gutachters war völlig abstrus. Ich habe nicht gedacht, dass man die Wahrheit so verdrehen kann, um mir die Schuld zu geben."

Nach einem langen Prozesstag sprach der Richter schließlich doch noch ein Urteil. Beide Angeklagte sind schuldig. Wegen grob fahrlässiger bzw. fahrlässiger Tötung wurden sie zu zehn Monaten unbedingter Haft bzw. drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt . Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Sollten sie es werden, muss der Erstangeklagte 10 Monate ins Gefängnis.

Der Anwalt des ehemaligen Medienmanagers hat bereits Berufung angekündigt. Der Verteidiger des Zweitangeklagten gab keine Erklärung ab. (red)