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England droht öffentliche Gewalt bei "No Deal"

Die britische Regierung hat jetzt ein Papier veröffentlicht, das die möglichen Folgen eines EU-Austritts ohne Vertrag darstellt.

Heute Redaktion
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Oh no! Die "Yellowhammer"-Dokumente warnen Premier Boris Johnson vor dramatischen Folgen.
Oh no! Die "Yellowhammer"-Dokumente warnen Premier Boris Johnson vor dramatischen Folgen.
Bild: picturedesk.com

Die britischen Vorbereitungen auf die Folgen eines EU-Austritts ohne Abkommen sind laut am Mittwoch veröffentlichten Regierungsdokumenten "auf einem niedrigen Niveau". Im schlimmsten Fall droht demnach öffentliche Gewalt.

Die auf den 2. August datierten Unterlagen warnen, dass bis zu 85 Prozent der britischen Lkw möglicherweise nicht ausreichend auf französische Grenzkontrollen am Ärmelkanal vorbereitet seien. Daher könne die Abfertigungsrate um 40 bis 60 Prozent sinken. Dies werde Folgen für die Versorgung mit Medikamenten und Medizinprodukten haben.

Öffentliche Unruhen möglich

Besonders schwer betroffen könnte demnach auch Gibraltar sein, wo Kontrollen an der Grenze zu Spanien drohen. In den britischen Gewässern drohe Streit mit europäischen Fischern, zudem könne es zu «einer Zunahme von öffentlichen Unruhen und Spannungen zwischen Gemeinschaften" kommen. Es drohten "öffentliche Unruhen".

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In der Folge von Lieferengpässen bei Medikamenten könnten Krankheiten bei Tieren ausbrechen, die auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten. Auch bestimmte Lebensmittel dürften dem Dokument zufolge knapp werden, verschlimmert durch Hamsterkäufe. In Teilen des Landes könnte es auch zu Kraftstoffengpässen kommen.

Parlament-Zwangsferien illegal?

Das Parlament hatte die Regierung in London in der vergangenen Woche zur Veröffentlichung der Dokumente unter dem Namen "Operation Yellowhammer" gezwungen.

Wie auf "Heute.at" berichtet, schickte Premier Boris Johnson das britische Parlament in eine fünfwöchige Zwangspause. Nun soll ein schottisches Gericht entschieden haben, dass diese rechtswidrig sei. Die Regierung in London kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.