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Bräustüberl jubelt über Sieg gegen Google

Heute Redaktion
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Ein Wirt am Tegernsee zog wegen Google vor Gericht – jetzt musste der Internet-Riese aus dem Silikon Valley gegenüber dem Bayern kleinlaut beigeben.

Das Herzogliche Bräustüberl Tegernsee (Bayern) wollte Google verklagen. Der Internet-Riese hatte nämlich angegeben, dass Kunden lange Wartezeit in Kauf nehmen müssen, was aber gar nicht stimmte. Wer im Internet wie üblich über Google nach dem Bräustüberl suchte, bekam neben Infos wie "Schweinshaxe und Leberkäse und Fassbier" die Angabe, dass das Lokal momentan ""mäßig" oder "nicht zu stark" oder recht oft auch "stark" besucht sei und die Wartezeit entsprechend bis zu 15 oder 30 Minuten oder auch mal eineinhalb Stunden betrage.

Die Google-Angaben stimmten aber gar nicht

Die Angaben seien falsch und könnten Gäste abschrecken, die sich vorab im Internet informieren", so Wirt Peter Huber. Besucher hätten ihn 2017 auf die Google-Angaben aufmerksam gemacht, berichtete Hubert. Von da an habe er versucht, die Angaben durch Google entfernen zu lassen – was aber erst im Juli 2019 gelang.

Hintergrund: Die Klageschrift, die Hubers Anwalt schickte, kam aus den zuständigen Google-Zweigstellen Hamburg und München immer wieder zurück. Mit dem Vermerk, dass die richtige Adresse Mountain View in Kalifornien sei. Doch dazu bräuchte es ein langwieriges Verfahren, für das Hubert wohl einen fünfstelligen Betrag vorstrecken müsste, erklärt sein Anwalt Thomas Glückstein. Erst als der Anwalt durchsetzte, dass die Klage eingereicht werden kann, reagierte Google.

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Wirt Peter Huber

Verhandlungstermin wurde abgesagt

Der geplante Termin zur mündlichen Verhandlung am heutigen Mittwoch vor dem Landgericht München wurde abgesagt, teilte Wirt Peter Hubert am Dienstagabend mit. Google habe den Unterlassungsanspruch anerkannt, um Aufhebung des Termins gebeten – und konnte damit dem Rechtsstreit aus dem Weg gehen. "Das Bräustüberl hat gewonnen!", teilte die Traditionsgaststätte mit.

(isa)