Österreich

Brandanschlag auf FPNÖ: Junger Mann angeklagt

Heute Redaktion
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Im Sommer 2019 war ein Brandanschlag auf die FPNÖ-Zentrale in St. Pölten verübt worden.
Im Sommer 2019 war ein Brandanschlag auf die FPNÖ-Zentrale in St. Pölten verübt worden.
Bild: picturedesk.com

Die Ermittlungen gegen einen Afghanen (20) sind abgeschlossen. Er muss sich nicht nur wegen versuchter Brandstiftung, sondern auch wegen anderer Delikte verantworten.

Durchbruch bei den Ermittlungen gegen einen 20-Jährigen: Die Staatsanwaltschaft St. Pölten erhob am 10. Februar Anklage gegen den jungen Mann.

Rückblick: Am 12. August 2019 hatten sich vier vermummte Täter in der Zeit von 1.40 bis 2.07 Uhr Zugang zum Parkplatz der Parteizentrale in der Purkersdorfer Straße 38 in St. Pölten verschafft, sie sollen versucht haben, mit vorbereiteten Molotowcocktails das Gebäude in Brand zu setzen.

Die Täter hätten dabei „auch den Tod von Menschen in Kauf genommen", verwies FPNÖ-Obmann Udo Landbauer damals darauf, dass gerade in Vorwahlzeiten Mitarbeiter regelmäßig in der Landesgeschäftsstelle übernachten würden. Landbauer: „Das hätte ganz anders ausgehen können."

Nach Ermittlungen von Polizei und Justiz konnte ein Afghane ausgeforscht werden. Er hatte sich am Tag nach der Tat ins Spital begeben – offensichtlich mit einer Brandwunde, das brachte ihn in Verbindung mit dem Brandanschlag.

Nun sind die Ermittlungen gegen den jungen Mann abgeschlossen. Was wird ihm angelastet? "Zum einen das Verbrechen der versuchten Brandstiftung, dazu kommen einige weitere Vorwürfe in der Haft", so Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, zu "Heute". Am 9. September hatte er laut Anklage einen Mithäftling gefährlich bedroht, später versucht einen Justizwachebeamten mit einem Fußtritt zu verletzen.

Der Angeklagte leugnet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weiter, so hatte er zum Brandanschlag angegeben, dass er sich die Verletzung bei einem Sturz zugezogen habe und sich deshalb ins Spital begeben hatte – beim Brandanschlag sei er nicht dabei gewesen. Die Verletzung sei keine Brandwunde gewesen. Die Aussagen stehen aber im Widerspruch eines Sachverständigen-Gutachtens.

Der Mann muss sich nun, wie auch die "Krone" berichtet, wegen versuchter Brandstiftung, gefährlicher Drohung, versuchter Körperverletzung und Verleumdung am Gericht St. Pölten verantworten.

Die Ermittlungen gegen die drei anderen beim Brandanschlag beteiligten Personen laufen weiter: Hier gebe es laut Bien derzeit aber keine weiteren Anhaltspunkte.