Die Bezirkshauptmannschaft Schärding hat eine "Verordnung zum Schutz vor Waldbränden" erlassen.
Wortwörtlich heißt es da: "In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Scharding sowie in deren Gefahrdungsbereichen ist jedes Anzunden von Feuer und das Rauchen verboten."
Bei Nichtbeachtung drohen saftige Strafen. Laut Forstgesetz stehen darauf "Geldstrafen bis zu 7.270 Euro" oder "Freiheitsstrafen bis zu 4 Wochen". Und: Bei erschwerenden Umständen kann es gleich beide Strafen geben.
Die strenge der Behörden verwundert nicht: In Mauthausen und Haslach hat es bereits erste Waldbrände gegeben.
Wo darf jetzt konkret nicht geraucht werden? Ein Gefährdungsbereich ist laut Behörden "uberall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhaltnisse das Ubergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begunstigen"
(rep)