Politik

Brandstetter will Sexualstrafrecht verschärfen

Heute Redaktion
14.09.2021, 14:46

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) möchte mit der "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" einen weiteren Straftatbestand im Sexualstrafrecht einführen. Wer ein klares "Nein" missachtet, kann damit schon strafrechtlich belangt werden.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) möchte mit der "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" einen weiteren Straftatbestand im Sexualstrafrecht einführen. Sexuelle Übergriffe könnten dadurch auch dann . Derzeit muss sich ein Opfer sexueller Gewalt zur Wehr setzen, damit die Tat als Vergewaltigung gilt.

Derzeit wird der Vergewaltigungsparagraf erst schlagend, wenn der Täter Gewalt ausübt, dem Opfer die persönliche Freiheit entzieht oder dieses durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme bzw. Duldung des Beischlafes nötigt.

Im Rahmen der Reform des Strafgesetzbuches, die 2015 in Kraft treten soll, möchte der Justizminister daher einen eigenen Tatbestand "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" einführen. Damit wären künftig auch Fälle strafbar, in denen sich Opfer von sexueller Gewalt aus Angst nicht körperlich zur Wehr setzen und auch keinen verbalen Widerstand wagen, aber für den Täter erkennbar mit dessen Vorgehen nicht einverstanden sind.

Zuspruch von der SPÖ

Für diesen Gesetzesvorstoß erntet Brandstetter Zuspruch von der SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sowie SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm.

Zuletzt waren Reformen des Sexualstrafrechts gefordert worden. Mittels einer Online-Petition verlangten etwa das Gewaltschutzzentrum Salzburg und das Frauenbüro der Stadt Salzburg unter dem Motto "Ein Nein muss genügen" eine Änderung des Vergewaltigungsparagrafen.

 

Jetzt E-Paper lesen