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Brenner segnete Risikostrategie ab

Heute Redaktion
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Salzburgs Ex-Finanzlandesrat David Brenner soll entgegen seinen Darstellungen im Jahr 2008 explizit eine Hochrisikostrategie bei den Veranlagungsgeschäften des Landes befürwortet haben.

Salzburgs Ex-Finanzlandesrat bei den Veranlagungsgeschäften des Landes befürwortet haben.

Wie aus einem "profil" vorliegenden Aktenvermerk hervorgeht, annullierte der sogenannte Finanzbeirat - bestehend aus Abteilungsleiter Eduard Paulus, Referatsleiterin und externen Experten - in einer Sitzung am 28. Oktober 2008 mit Brenners Zustimmung eine bereits schlagend gewordene Richtlinie zur Risikoreduktion.

Gemäß der Richtlinie sind sämtliche Positionen zu schließen gewesen, sobald die Bewertung des Portfolios 125 Millionen Euro unterschreitet. Brenner verteidigt gegenüber "profil" die Maßnahme: "Alle Geschäfte zu schließen hätte bedeutet, einen massiven Schaden zu realisieren."

"Verdrehung der Tatsachen"

Als "völligen Unsinn" bezeichnete der zurückgetretene Finanzressortchef David Brenner die Darstellung, dass er einer Hochrisikostrategie zugestimmt habe. '"Das ist eine Verdrehung der Tatsachen" sagte er.

Von ihm habe es Anfang 2008 den Auftrag an die Finanzabteilung gegeben, das Risiko bei Veranlagungsgeschäften zu reduzieren. Der Finanzbeirat habe daraufhin als eine Maßnahme das Stufenlimit beschlossen. Demnach sollten alle Geschäfte aufgelöst werden, wenn der Wert des Portfolios 125 Mio. Euro unterschreitet.

Doch am Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 sei dieses Limit vom Finanzbeirat selbstständig wieder ausgesetzt worden. Die hohen Schwankungen an den Märkten hätten dazu geführt, dass sich das Limit zum Schaden für das Portfolio ausgewirkt hätte. "Die Aussetzung wurde weder von mir beschlossen noch beauftragt. Ich wurde nur informiert", stellte Brenner klar. Die Beschlüsse seien vom Finanzbeirat gefasst worden und hätten einer Reduzierung des Risikos gedient.

Unrechtmäßige Geschäfte

Wie "profil" weiter berichtet, bezweifeln Rechtsexperten generell die Zulässigkeit der vom Land Salzburg geschlossenen Geschäfte. René Laurer, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Autor des Standardkommentars zum Bankwesengesetz: "Das Land Salzburg hat im Sinne des Bankwesengesetzes gewerblich Bankgeschäfte betrieben. Dazu hätte es eine Konzession benötigt."

Laut Gesetzeslage ist zwar die Bundesfinanzierungsagentur im Rahmen des Schuldenmanagements für die Republik zu Bankgeschäften ohne Konzession berechtigt, dies gilt jedoch nicht für Länder und Gemeinden.

Burgstaller tritt zur Wahl

Die neuen Enthüllungen kommen für alles andere als gelegen: Am Freitag hatte sie bekannt gegeben, dass sie bei der - wegen des Finanzskandals vorgezogenen - Neuwahl des Landtages am 5. Mai wieder als Spitzenkandidatin der SPÖ antreten wird.