Welt

London und Brüssel einig über Brexit-Erklärung

Die Brexit-Unterhändler der EU und Großbritanniens haben sich auf eine Erklärung zu den künftigen Beziehungen geeinigt.

Heute Redaktion
Teilen
EU-Ratspräsident Donald Tusk und Großbritanniens Premierministerin Theresa May
EU-Ratspräsident Donald Tusk und Großbritanniens Premierministerin Theresa May
Bild: picturedesk.com/APA

Die EU und Großbritannien streben nach dem Brexit eine "ehrgeizige" und "tiefe" wirtschaftliche und politische Partnerschaft an.

Dies geht aus dem Entwurf der Erklärung zu den künftigen Beziehungen nach dem britischen EU-Austritt hervor, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Im Wirtschaftsbereich sei die "Schaffung eines Freihandelsgebiets" ohne Zölle, Abgaben und mengenmäßige Beschränkungen das Ziel.

Großbritannien tritt Ende März 2019 aus der EU aus. In der vergangenen Woche hatten sich die Unterhändler beider Seiten bereits auf einen 585 Seiten langen Austrittsvertrag geeinigt. Er soll am Sonntag bei einem Brexit-Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs zusammen mit der politischen Erklärung zu den künftigen Beziehungen gebilligt werden.

Austrittsvertrag verlängert

Die Brexit-Unterhändler der EU und Großbritanniens hätten sich auf die Erklärung zu den künftigen Beziehungen geeinigt, erklärte Ratspräsident Donald Tusk im Kurznachrichtendienst Twitter. Er habe den Erklärungsentwurf nun an die Regierungen der 27 in der EU verbleibenden Länder verschickt.

Sie sei laut EU-Kommission auch bereits "grundsätzlich auf politischer Ebene vereinbart". Nun müssten die Staats- und Regierungschefs beim Brexit-Sondergipfel am Sonntag noch zustimmen.

Einig wurden beide Seiten auch über die noch einzige offene Frage im Austrittsvertrag, der bereits in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde. Dabei war offen geblieben, um welchen Zeitraum die nach dem Brexit geplante Übergangsphase verlängert werden kann.

Sie endet regulär Ende 2020, kann nach dem neuen Entwurf von Artikel 132 des Austrittsvertrags nun aber einmalig «um bis zu ein oder zwei Jahre» verlängert werden.

(afp)