Politik

Briefwahl: Auch so können Sie mitstimmen

Heute Redaktion
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Die 7,8 Millionen Stimmzettel für die EU-Wahl sind im Druck. Mitte nächster Woche können die Gemeinden mit der Versendung der Wahlkarten beginnen. Eine Wahlkarte braucht, wer seine Stimme per Briefwahl oder in einem "fremden" Wahllokal abgeben will.

Die 7,8 Millionen Stimmzettel für die EU-Wahl sind im Druck. Mitte nächster Woche können die Gemeinden mit der Versendung der Wahlkarten beginnen. Eine Wahlkarte braucht, wer seine Stimme per Briefwahl oder in einem "fremden" Wahllokal abgeben will.

Angefordert werden können Wahlkarten schriftlich bis 21. Mai und persönlich am Gemeindeamt bis zum Freitag vor der Wahl, 12.00 Uhr.

Wahlschluss am 25. Mai 17.00 Uhr

Briefwähler müssen dabei beachten, dass auch für sie der allgemeine Wahlschluss - voraussichtlich 25. Mai 17.00 Uhr - gilt. Sie müssen die Wahlkarte so rechtzeitig beantragen, ausfüllen und abschicken, dass sie spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirkswahlbehörde liegt. Neu ist heuer, dass die Postkästen für die Briefwahl auch am Samstag, 24. Mai, geleert werden.

Wie kommt man zur Wahlkarte?

Zunächst muss man eine Wahlkarte beantragen: Beim Gemeindeamt bzw. Magistrat, in dessen Wählerevidenz der Wahlberechtigte eingetragen ist, entweder persönlich oder schriftlich im Postweg, per Fax bzw. wenn möglich per E-Mail oder Internetmaske (ev. mit digitaler oder Handy-Signatur). Das Innenministerium hat auch Folder mit angehängten Vordrucken verschickt, mit denen die Wahlkarte portofrei im Postweg angefordert werden kann - bei der zuständigen Gemeinde.

Für wen ist Briefwahl gemacht?

Per Wahlkarte bzw. Briefwahl ihre Stimme abgeben können die wahlberechtigten Österreicher und EU-Bürger, die sich am Wahltag an einem anderen Ort im In- oder Ausland aufhalten sowie Menschen, die gehbehindert oder bettlägerig sind. Letztere können den Besuch durch eine "fliegende Wahlbehörde" beantragen, um bei sich zu Hause wählen zu können.

6,4 Millionen Menschen wahlberechtigt

Wahlberechtigt sind rund 6,4 Millionen Österreicher und EU-Bürger. 7,8 Millionen Stimmzettel müssen gedruckt werden, weil eine Reserve von 20 Prozent gesetzlich vorgeschrieben ist.

Stimmzettel nicht kopieren!

Der amtliche Stimmzettel darf nur auf Anordnung der Bundeswahlbehörde hergestellt werden. Die Europawahlordnung droht diesbezüglich auch mit Strafe: Wer unbefugt einen Stimmzettel in Auftrag gibt, herstellt, vertreibt oder verteilt - oder auch den amtlichen Stimmzettel kennzeichnet - begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis 218 Euro (bzw. Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft wird.

Auf dem Stimmzettel für die EU-Wahl stehen heuer neun Parteien: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, BZÖ, NEOS, REKOS, Europa Anders und EU-STOP.