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Britische Banken umgehen Boni-Grenze der EU

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Die britischen Banken halten sich nicht an die von der EU verlangte Deckelung von Bonuszahlungen für Banker. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier schrieb daher nach Angaben aus Brüssel einen Brandbrief an die europäische Bankenaufsicht EBA. Darin wirft er den in Großbritannien ansässigen Banken vor, sogenannte Allowances in bar zu zahlen. Das seien versteckte Boni, kritisierte Barnier in seinem Brief.

Die Deckelung von Banker-Boni war Anfang des Jahres in Kraft getreten. Demnach dürfen die variablen Entlohnungen oder Extra-Zahlungen das feste Gehalt nicht mehr übersteigen. Ausnahme: Wenn die Aktionäre zustimmen, darf der Bonus das Doppelte des Gehalts betragen.

Schon im März hatte die EU-Kommission versucht, Schlupflöcher zu stopfen - offenbar ohne Erfolg. Im Frühjahr beschloss die Kommission Kriterien, nach denen die Deckelung der Sonderzahlungen angewandt werden soll. Sie definieren vor allem, was ein sogenannter Risikoträger ist. Für diese Mitarbeiter von Banken und Wertpapierfirmen gilt die Bonus-Deckelung.

Keine Boni für alle mit einer halbe Million Gehalt

Ein Beschäftigter gilt zum Beispiel dann als Risikoträger, wenn sein Jahresgehalt eine halbe Million Euro übersteigt oder wenn er oder sie zu den 0,3 Prozent mit den höchsten Gehältern der Firma gehört. Andere Kriterien beziehen sich auf die Funktion oder Arbeit des Bankers. Gehört er zum Leitungsorgan oder besitzt er so weitreichende Befugnisse, dass er die Kreditrisiken des Instituts wesentlich beeinflussen kann, gilt für ihn der Bonus-Deckel.

Die Banken sind in Großbritannien ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Regierung hatte sich gegen die Bonus-Deckelung gewandt, weil diese unverhältnismäßig sei und den Datenschutz verletze, und klagte dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Gericht verhandelte am Montag darüber. Generalanwalt Niilo Jääskinen kündigte für den 20. November ein Rechtsgutachten zu dem Streit an. Das abschließende Urteil der Großen Kammer des EuGH wird dann für Frühjahr 2015 erwartet.