Österreich

Bruder verging sich am jüngeren Bruder, Drei Jahre H...

Heute Redaktion
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Inzestfall landete vor Gericht: Ein Niederösterreicher musste sich vor dem Landesgericht Krems wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Der Beschuldigte soll sich jahrelang an seinem fünf Jahre jüngeren Bruder vergangen haben. Urteil: Drei Jahre Freiheitsstrafe.

 
Fünf Jahre lang soll sich der große Bruder an dem Kleineren, damals Achtjährigen, vergangen haben. Mit Fußtritten und Schlägen soll er ihn gefügig gemacht haben, ins Zimmer gesperrt und sich mehrmals an ihm vergangen haben. Dieses langjährige Martyrium habe beim heute Siebzehnjährigen psychische Schäden hinterlassen.

10. 000 Euro Schmerzensgeld

Der Beschuldigte (22) wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon ein Jahr unbedingt. Außerdem muss er 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Entscheidung des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Antiaggressionstraining absolviert

Der Schuldspruch begründete sich auf den Aussagen des Opfers. Mildernd gewertet wurden die problematische Familiensituation, das Persönlichkeitsdefizit des Angeklagten, seine Unbescholtenheit und das zum Tatzeitpunkt jugendliche Alter sowie die Tatsache, dass er bereits ein Antiaggressionstraining absolviert. Erschwerend - bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren - waren die große Zahl an Übergriffen über einen längeren Zeitraum hinweg und die psychischen Folgen für das Opfer, das noch immer in Behandlung sei.

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