Wirtschaft

Brustimplantate: Verfahren fortgesetzt

Heute Redaktion
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73 Österreicherinnen fordern rund 580.000 Euro Schadenersatz von der Allianz Frankreich als Haftpflichtversicherer des Herstellers von Brustimplantaten PIP. Jetzt hat das zustndige, französische Gericht entschieden, dass der Prozess fortgesetzt wird.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien hat 73 Fälle von Frauen gesammelt, die sich durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geschädigt sehen. Die Implantate waren entweder undicht oder es bestanden Gefahren bei dem Produkt.

Der VKI verlangt von der Allianz Versicherung der Firma PIP für diese 73 Frauen Schadenersatz in Höhe von rund 580.000 Euro. Die Allianz hatte die Unterbrechung der Musterprozesse mit dem Argument beantragt, dass in einem anderen Verfahren vor einem Gericht in Aix en Provence über die Wirksamkeit des Haftpflichtversicherungsvertrages ebenfalls verhandelt werde. Das Gericht hat nun diesen Antrag abgewiesen. Die Verfahren werden fortgesetzt.

„Wir sind im Interesse der Geschädigten froh, dass die gerichtliche Klärung voranschreitet und die Verzögerungsversuche der Allianz-Versicherung abgewiesen wurden“, sagt  Ulrike Wolf, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI.