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Brutaler 24-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurtei...

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Wegen Wiederbetätigung ist am Mittwoch ein 24-jähriger gebürtiger Steirer im Landesgericht Eisenstadt zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Geschworenensenat sprach den Wahlburgenländer, der auch zwei Exfreundinnen misshandelt haben soll, außerdem wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung schuldig.

Wegen Wiederbetätigung ist am Mittwoch ein 24-jähriger gebürtiger Steirer im Landesgericht Eisenstadt zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Geschworenensenat sprach ihn auch wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung schuldig.

Einen Schuldspruch in allen Punkten fällte der Geschworenensenat wegen Wiederbetätigung:


Der Angeklagte soll zwei Brüdern den Kontakt zur rechtsextremen Szene geknüpft haben.
Bei Fahrten mit dem Auto durch Fürstenfeld habe er einschlägige Lieder "mit voller Lautstärke" abgespielt.
Zu Fuß unterwegs, soll er laut wahrnehmbar "Heil Hitler" gerufen haben.
Außerdem wurde ihm vorgeworfen, sich NS-Propagandamaterial, darunter Gedichte, Schriften und Bilder mit Hakenkreuz, beschafft zu haben, um sie im Auto zur Schau zu stellen.
Auf einem Zettel notiert hatten Ermittler auch das Passwort "Hitler88" gefunden.

Gewalt gegen Ex-Freundinnen

Der 24-Jährige soll in der Zeit von Mitte 2008 bis 2009 seine Exfreundin immer wieder geschlagen haben. Diese habe geschwollene bzw. aufgeplatzte Lippen, Kratzer und Blutergüsse davongetragen. Vom Vorwurf, dass er die Frau mit Gewalt über einen Holzzaun geschleppt habe, wobei sie sich verletzt hätte, wurde der Angeklagte hingegen ebenso freigesprochen wie von dem Faktum, einen Bierkrug nach ihr geworfen und sie am Oberarm getroffen zu haben. Dass er beide Exfreundinnen bedroht habe, damit diese die Vorfälle nicht meldeten, sah das Gericht hingegen als erwiesen an.

Eine bedingt ausgesprochene Strafe in der Dauer von sechs Monaten wurde in eine unbedingte umgewandelt. Von vier Anklagepunkten wurde der 24-Jährige, der sich drei Tage Bedenkzeit erbat, freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.