Das war ein teures Vergnügen. Am 9. Juli diesen Jahres gab es am Skaterpark in Auwiesen eine große Aufregung. Ein Jugendlicher hantierte vor einigen anderen Burschen mit einer Waffe. Zeugen verständigten die Polizei.
Ein Großaufgebot an Polizeistreifen und Sonderkräften fuhr zur besagten Örtlichkeit. Drei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren konnten vorerst gestellt und einvernommen werden, hieß es damals in einer Aussendung der Polizei.
Nach einem weiteren 14-Jährigen wurde noch gefahndet. Es war der Bursch mit der Waffe. Der wurde dann am Taubenmarkt gefunden. Die Waffe wurde später in der Wohnung eines anderen 16-Jährigen gefunden.
Bei der Waffe handelte es sich, wie sich schnell herausstellte, um eine täuschend echt aussehende Softair-Pistole. Die Burschen wurden angezeigt - und nicht nur das. Denn der 14-jährige bekam im August dann noch Post von der Polizei.
Es war ein Bescheid: Der junge Mann soll für den Polizeieinsatz bezahlen, 4.046 Euro um genau zu sein. Seine Eltern schalteten Rechtsanwalt Manfred Arthofer ein, der bekämpfte den Bescheid. "Voraussetzung für einen solchen Kostenbescheid ist, dass mein Mandant zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt hat", so der Anwalt gegenüber "Heute".
Es sei aber auszuschließen, dass der 14-Jährige damit gerechnet hat, dass er durch das Hantieren mit der Pistole einen Polizeieinsatz auslösen könnte oder das sogar bewusst herbeiführen wollte. Laut Anwalt wurde der Bescheid in dieser Form deshalb aufgehoben.