Da sucht der Sprössling monatelang nach einer Lehrstelle, findet aber keine! Ein erboster, unterhaltspflichtiger Vater zog deshalb in Wien vor den Kadi. Er wolle nicht mehr monatlich 660 Euro blechen, der 2003 geborene Bub könne ja schon selbst für sich sorgen. Zu normalen Zeiten hätte er damit durchkommen können. Eltern müssen nämlich nach Ende des Pflichtschulalters nicht mehr zahlen, wenn ihr Kind unwillig ist – also selbst verschuldet weder Job noch Ausbildungsplatz hat.
Gleich in erster Instanz blitzte der Vater aber ab: Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich wegen Corona verschärft, urteilte der Richter. Unter diesen Umständen muss einem Minderjährigen ein längerer Zeitraum eingeräumt werden, um eine Lehrstelle zu finden. Auch der Oberste Gerichtshof sah das nun so. Heißt: Papa muss weiter vollen Unterhalt zahlen.