Mutter sagte aus

Bub (3) verhungert – jetzt U-Haft für die Eltern

Im Fall des verhungerten Kleinkinds in Tirol gibt es nun eine erste Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Die U-Haft gegen die Eltern wurde beantragt.

Österreich Heute
Bub (3) verhungert – jetzt U-Haft für die Eltern
Die Staatsanwaltschaft hat die U-Haft beantragt, das Landesgericht muss nun entscheiden.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Der Dreijährige wurde am Montag tot in seinem Bett gefunden, die Obduktion ergab als Todesursache Mangelernährung. Die Eltern (25, 26) wurden am Mittwoch wegen Mordverdacht festgenommen. Am Donnerstag wurden sie erstmals vernommen, nun beantragte die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Untersuchungshaft für die beiden.

Mögliche medizinische Ursachen werden noch geklärt

Laut der Staatsanwaltschaft bestehe der Verdacht, die Eltern hätten es über mehrere Wochen hinweg unterlassen, den Buben entsprechend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen, berichtet der "ORF Vorarlberg". Außerdem hätten sie trotz offensichtlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands und Gewichtsverlust keinen Arzt kontaktiert.

Für die Staatsanwaltschaft bleibt noch zu klären, ob der Tod des Kindes eventuell auch medizinische Ursachen haben könnte. Ein Kinderarzt hatte zuletzt die Vermutung geäußert, der Bub könnte an einer Vorerkrankung gelitten haben.

Kind sei krank und ohne Appetit gewesen

Der Vater hatte am Donnerstag von seinem Recht Gebrauch gemacht, nicht auszusagen. Die Mutter hingegen wollte aussagen. Sie meinte, das Kind wäre in den vergangenen Wochen krank gewesen, hatte keinen Appetit. Ein Arztbesuch sei laut ihr demnächst geplant gewesen.

Das Landesgericht muss jetzt darüber entscheiden, ob ein dringender Tatverdacht und Haftgründe vorliegen. Auf Basis dessen wird über die Verhängung der U-Haft entschieden. Die Geschwister des Buben (drei Schwestern im Alter von einem, drei und sechs Jahren) sind i Obhut der Kinder und Jugendhilfe. Sie sind normal ernährt.

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    HEUTE/Helmut Graf

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Staatsanwaltschaft hat Untersuchungshaft für die Eltern des verhungerten Dreijährigen beantragt, da der Verdacht besteht, dass sie es versäumt haben, das Kind angemessen zu ernähren und medizinische Hilfe zu suchen
    • Es wird noch geklärt, ob der Tod des Kindes auch medizinische Ursachen haben könnte, während die Geschwister des Buben in Obhut der Kinder- und Jugendhilfe sind
    red
    Akt.