Österreich

Bub (7) klagte Republik: Fall wiederaufgenommen!

Heute Redaktion
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Der Prozess um einen siebenjährigen Buben, dessen Eltern nach angeblichen Übergriffen durch einen Volksschuldirektor die Republik auf 3.500 Euro Schmerzensgeld verklagt haben, hat eine ungewöhnliche Wendung genommen: Der zuständige Richter des Landesgerichtes Linz hat die Verhandlung, die er schon geschlossen hatte, wiedereröffnet. Dieser seltene Beschluss wurde den Parteien am Montag zugestellt. Das sagte der Anwalt der Eltern, Kurt Lichtl.

Der Prozess um einen siebenjährigen Buben, dessen Eltern nach angeblichen Übergriffen durch einen Volksschuldirektor die Republik auf 3.500 Euro Schmerzensgeld verklagt haben, hat eine ungewöhnliche Wendung genommen: Der zuständige Richter des Landesgerichtes Linz hat die Verhandlung, die er schon geschlossen hatte, wiedereröffnet.

Dieser seltene Beschluss wurde den Parteien am Montag zugestellt. Das sagte der Anwalt der Eltern, Kurt Lichtl. Der Vater des Buben wirft dem inzwischen pensionierten Direktor insgesamt fünf massive Übergriffe vor, die ihm sein Kind berichtet habe.

Vater: Kind nach Übergriffen Bettnässer

Es habe Angst und Einschlafprobleme gehabt und sei zum starken Bettnässer geworden. Der Direktor bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten. Er räumte nur ein, dem Buben einen Klaps gegeben zu haben, der nicht wehgetan habe.

Er habe sich danach dafür entschuldigt. Nach der Befragung von mehreren weiteren Zeugen, die aussagten, das der Bub als problematisch im Umgang bekanntgewesen sei, schloss der Richter am 30. Jänner die Verhandlung und kündigte das Urteil schriftlich an.

Gutachten wird eingeholt

Nunmehr will das Gericht aber eine Verfahrensergänzung. Wie zuvor von Lichtl beantragt, hat es ein Sachverständigengutachten zur Frage der Beeinträchtigung des Schülers durch die Handlungen des Direktors in Auftrag gegeben.

Der Anwalt hatte angeführt, dass sich die Noten des Kindes nach einem Schulwechsel deutlich verbessert hätten. Das Urteil ergeht daher noch nicht. Vielmehr soll das Gutachten abgewartet werden. Es soll zusammen mit den anderen Beweismitteln die Basis für die gerichtliche Entscheidung bilden.

APA/red.