Österreich

Bub (7) überrollte Zwilling: Opa verurteilt

Ein 71-Jähriger ließ seinen Enkelsohn Traktor fahren. Dabei wurde der Zwillingsbruder überrollt. Schuldspruch für den Opa.

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: keine Quellenangabe

Ein 71-jähriger Mann aus der Oststeiermark stand am Donnerstag vor dem Grazer Straflandesgericht. Er musste sich wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten und wurde am Ende des Tages zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.

Er soll dafür verantwortlich sein, dass eines seiner sieben Jahre alten Enkelkinder von einem Traktor überrollt und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Was ist passiert?

Im April diesen Jahres ließ der Großvater seine beiden Enkelkinder (Zwillinge) mit einem Traktor fahren. Während der eine Siebenjährige das Gefährt lenken durfte, setzte er den anderen Buben in die Schaufel. Während der Fahrt fiel er jedoch heraus, wurde überrollt und lebensgefährlich verletzt.

Ein Lungenriss und Rippenbrüche wurden im Krankenhaus diagnostiziert. Mittlerweile geht es dem Buben aber wieder gut. Die Staatsanwältin meinte beim Prozess, dass er Glück habe, dass er vollständig genesen ist. Dabei stützte sie sich auf ein Gutachten, demzufolge es auch tödlich ausgehen hätte können - wäre der Traktor über den Kopf des Buben gerollt.

Buben wollte Traktor fahren

Der 71-Jährige zeigte sich vor Gericht geständig. Was er sich dabei gedacht habe, wollte der Richter wissen: "Die Buben haben mich schon tagelang sekkiert und wollte eine Runde mit dem Hoflader fahren", sagte der Angeklagte.

Er sagte auch: "Wenn er in der Schaufel sitzen geblieben wäre, wäre nichts passiert." Der Bub stand aber just zu dem Zeitpunkt auf, als sein Bruder kurz vom Gas ging und fiel auf den Boden. Der Fuß seines Bruders trat zugleich wieder aufs Gaspedal und überrollte seinen Zwilling.

"Doppelte Gefahr"

Der Richter ging mit dem Opa hart ins Gericht. Er habe in der Situation eine "doppelte Gefahr" heraufbeschworen. Noch dazu habe der 71-Jährige offensichtlich nichts aus dem Unfall gelernt, wenn er sagt, dass der Bub eh nur sitzen bleiben hätte müssen. "Mir fehlen die Worte", resignierte der Richter.

Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hat. Der Angeklagte selbst akzeptierte das Urteil (sechs Monate bedingt) sofort. (red)