Österreich

Bub (9) wehrt sich gegen Mitnahme durch Beamte

Heute Redaktion
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Drei Beamte packten den Buben an Armen und Beinen.
Drei Beamte packten den Buben an Armen und Beinen.
Bild: privat

Schwere Vorwürfe erhebt Cameron P. (53) gegenüber der Polizei: Die Beamten wollten die Rückführung seines Sohnes Alyosha durchsetzen – allerdings unter Zwang.

Seit Sommer 2017 leben Cameron P. (53) und sein Sohn Alyosha P. (9) in Wien. Laut Angaben des US-Amerikaners flüchtete er vor der Mutter seines Kindes, weil diese angeblich Morddrohungen gegen ihn ausgestoßen hatte. Die gebürtige Thailänderin (37) lebt illegal in den USA, nach der Flucht ihres Lebensgefährten mit dem gemeinsamen Kind nach Wien – nach internationalem Recht eine Kindesentführung – beantragte sie eine Rückführung, der stattgegeben wurde.

Heute, Donnerstag, um 6 Uhr Früh sollte Alyosha, der im Dezember 2008 geboren wurde, von der Polizei per Gerichtsbeschluss aus der Wohnung des Vaters in Hietzing abgeholt werden: "Gleich drei Gerichtsvollzieher und vier Beamte kamen in die Wohnung. Der Bub hat sich heftig gegen die Mitnahme gewehrt. Die Polizisten dürfen keine unmittelbare Gewalt ausüben. Zudem darf die Durchsetzung der Rückführung das Kindeswohl nicht gefährden. Das Ganze war klar rechtswidrig", erklärt der Anwalt des Vaters, Marco Nademleinsky. "Weder die Richterin noch eine psychologische Betreuungsperson waren anwesend. Zudem sprach niemand wirklich Englisch", kritisiert er.

Stellungnahme der Polizei

Seitens der Landespolizeidirektion Wien heißt es dazu: "Die Polizei wurde informiert, dass eine Kindesabnahme durch zwei Gerichtsvollzieher erfolgt. Zusätzlich war der Leiter des Gerichtsvollzugs des OLG Wien anwesend. Da mit massivem Widerstand zur rechnen war, wurde die Polizei zur Assistenzleistung angefordert. Gemäß § 26 (Abs. 2, Exekutionsordnung) haben die Polizisten nur das getan, worum sie von den Justizbeamten ersucht wurden. Die Polizei ist nicht berechtigt, Verhältnismäßigkeits-Erwägungen anzustellen, d.h. ob die Abnahme des Kindes verhältnismäßig ist. Die Verantwortung für die generelle Rechtmäßigkeit der Amtshandlung liegt ausschließlich im Bereich der Justiz. Die Polizeibeamten haben mit der in diesem Fall erforderlichen Körperkraft die Abnahme des Kindes durchgeführt."

Laut Bericht der Beamten, die den Einsatz durchführten, wurde der Bub zudem mit höchster Vorsicht und äußerster Bedachtnahme aus der Wohnung gebracht. Demnach wurde sogar versucht, eine Decke zu verwenden, damit er nicht mit den Armen oder Beinen gegen einen Gegenstand stößt.

Beziehung zwischen den Eltern zerrüttet

Die Beziehung zwischen Cameron P. und der Mutter des Neunjährigen dürfte ziemlich zerrüttet sein. Die Eltern lebten – getrennt voneinander – im Raum Los Angeles. Der US-Amerikaner kümmerte sich um Alyosha, dieser durfte einmal pro Woche seine Mutter sehen. Der 53-Jährige erhebt schwere Vorwürfe gegen die 37-Jährige: Sie soll im Rotlicht- und Drogenmilieu verkehren.

Derzeit befindet sich Alyosha an einem unbekannten Ort, er wurde einer Vertrauten seiner Mutter übergeben. Diese soll einen Thai-Massage-Salon in Los Angeles betreiben. "Ich habe bei Gericht beantragt, dass der Aufenthaltsort des Kindes bekannt gegeben werden muss. Außerdem habe ich ein Protokoll der zuständigen Polizeiinspektion angefordert und werde auch eine Maßnahmen-Beschwerde einbringen", erklärt Anwalt Nademleinsky, der die Rückführung noch in letzter Minute stoppen will.



(cz)