Niederösterreich

Bub in Hundebox! Behörde kannte Probleme seit Monaten

Das Schicksal eines zwölfjährigen Waldviertlers macht betroffen: Die Behörden sollen zumindest Hinweise auf gröbere Probleme bekommen haben. 

Blick in die Justizanstalt Krems (Archivfoto): 2 Frauen sitzen jetzt in U-Haft.
Blick in die Justizanstalt Krems (Archivfoto): 2 Frauen sitzen jetzt in U-Haft.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Als Musterhäftling gibt sich jene Mutter (33) in Krems, die laut Staatsanwaltschaft Krems ihren 12-jährigen Sohn im Waldviertel (NÖ) hungern, frieren und in einer Hundebox schlafen ließ. Zudem soll sie ihn geschlagen und erniedrigt haben. Laut Anwältin Astrid Wagner wolle sie sich jetzt beim Kind entschuldigen und habe primär nur die Chat-Befehle ihrer Freundin (40) ausgeführt - alles dazu hier

Beide Frauen (es gilt die Unschuldsvermutung) sollen nach Schicksalsschlägen unreflektiert ihre Wut und Ohnmacht sowie sadistischen Neigungen am unschuldigen Sonderschüler ausgelassen haben. Wie berichtet, hatte erst am 23. November 2022 eine Sozialarbeiterin den komatösen Bub mit 26,8 Grad Körpertemperatur gefunden.

Aber laut "Krone" hatte ein Spital bereits im Frühjahr 2022 einen üblen Verdacht und Anzeige erstattet, eine Lehrerin hatte Alarm geschlagen, der Bub war nach Essens-Diebstählen amtsbekannt. Zudem soll der Bursche bei Spaziergängen auch Zetteln mit "Hilfe, rettet mich vor meiner Mutter" weggeworfen haben. Die Behörden schwiegen bzw. schweigen bis dato noch. Andererseits: Die Mutter soll ihren Sohn immer wieder aus der Schule genommen haben und dem Vater war zu Unrecht die Obsorge entzogen worden.

Eine "Heute"-Anfrage Mitte Juni wurde zwar von der zuständigen Bezirkshauptfrau beantwortet – mit Verweis auf Daten- und Opferschutz war indes der Inhalt, behübscht gesagt, recht spärlich.

Versagen des Systems

Die Grünen hatten vor einigen Tagen ein Versagen des Systems geortet und forderten volle Aufklärung. Diese wird es womöglich erst im Herbst beim Prozess am Landesgericht Krems an der Donau geben.

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    Die Staatsanwaltschaft Krems leitet das Ermittlungsverfahren.
    Die Staatsanwaltschaft Krems leitet das Ermittlungsverfahren.
    Bild: picturedesk.com

    Denn es sind noch Gutachten über Verletzungsgrad und -art des Buben sowie über den psychischen Zustand der Mutter ausständig. Laut Staatsanwaltschaft Krems rechne man mit einem Einlangen bis Ende August, erst dann könne Anklage wegen versuchten Mordes und anderer Delikte erhoben werden - somit ist eine Geschworenenverhandlung im September oder Oktober realistisch.