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Bub schwänzte Moschee-Besuch: Eltern vor Gericht!
Weil seine Eltern eine "religiöse Indoktrination" fürchteten, durfte der 13-jährige Bub nicht mit in die Moschee im deutschen Rendsburg. Der Vorfall landet jetzt vor Gericht.
Für das "Schulschwänzen" ihres Kindes im Juni 2016 bekamen
die Eltern des Buben 300 Euro auferlegt, sie zahlten aber nicht, legten Einspruch ein.
"Wir gehören keiner Glaubensgemeinschaft an und befürchteten eine "religiöse Indoktrination" unseres ebenfalls konfessionslosen Kindes. Niemand kann gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen
werden", so die Eltern.
Ordnungswidrigkeit
Jetzt entschied der Staatsanwalt: Die Erziehungsberechtigten
müssen vor Gericht. Grund: Für den Siebtklässler des Gymnasiums Kronwerk gelte die Schulpflicht. Die Schule wertet das Zuhausebleiben als "Schulschwänzen" und damit als Ordnungswidrigkeit.
Anders sieht das der Familienanwalt: "Es handelt sich nicht um
‚Unterricht', sondern um einem ‚sonstige Schulveranstaltung', deren Säumnis gerade nicht sanktionsbewehrt ist."
Die Eltern seien freizusprechen, denn sie hätten außerdem um "Leib und Leben" des Buben gebangt: Wegen der Vielzahl islamistisch motivierte Gewalttaten wollten die Eltern ihr
Kind nicht "zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten".
(isa)