Österreich

Buchstaben für Vignette vertauscht: 120 Euro Strafe

Heute Redaktion
Teilen
120 Euro Strafe der Asfinag nach der automatischen Vignettenkontrolle auf der A22 im Bereich Kaisermühlen.
120 Euro Strafe der Asfinag nach der automatischen Vignettenkontrolle auf der A22 im Bereich Kaisermühlen.
Bild: picturedesk.com, Screenshot Facebook

Böse Überraschung für einen Unternehmer aus Klosterneuburg: Zwei Buchstaben bei der Eingabe für die digitale Vignette waren falsch angegeben worden, er muss Strafe zahlen.

Zahlungsaufforderung der Asfinag für einen Unternehmer aus Klosterneuburg (Tulln) nach einem Missgeschick bei der Eingabe für den Erhalt einer digitalen Vignette: "120 Euro Strafe, weil zwei Buchstaben der Autonummer der digitalen Vignette vertauscht worden sind!! Meine Bitte um Kulanz wurde abgelehnt!", postete der Betroffene auf Facebook, löste damit eine Debatte aus.

Denn der Unternehmer hatte gleich 15 Stück der digitalen Vignette für Firmenwagen geordert, bei einer Eingabe für eine der Vignetten passierte einem Mitarbeiter der Fehler, zwei Buchstaben wurden vertauscht.

Automatische Vignettenkontrolle auf der A22

Als das Fahrzeug am 12. Februar auf der A22 im Abschnitt Kaisermühlen in Wien unterwegs war, wurde es von der automatischen Vignettenkontrolle erfasst, jetzt bekam der Klosterneuburger die Zahlungsaufforderung zugeschickt.

"Sehr geehrter Zulassungsbesitzer, das auf Sie zugelassene Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen WU- ..... wurde auf dem österreichischen mautpflichtigen Straßennetz von einer automatischen Vignettenkontrolle erfasst. Dabei wurde festgestellt, dass die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde. Für diesen Fall sieht das Bundesstraßen-Mautgesetz in Verbindung mit der Mautordnung eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro vor."

Im "Heute"-Gespräch sagt der Unternehmer: "Ich verstehe nicht, warum es nicht gleich eine Überprüfung bei der Eingabe gibt, ob es dieses Kennzeichen überhaupt gibt und ob das zusammenpasst. Laut meinen Recherchen hat es bereits mehrere derartige Fälle gegeben, rechtlich dürfte die Asfinag zwar abgesichert sein, ausgezahlt hat sich die digitale Vignette für mich nicht. Und das Fahrzeug war öfters unterwegs, wer weiß, ob da noch Zahlungen auf mich zukommen." Er hätte sich eine Kulanzlösung gewünscht.

Asfinag: "Mehrere Sicherheitsschleusen"

Auf "Heute"-Anfrage heißt es aber seitens der Asfinag: "Wir haben bei dem Online-Kauf der Digitalen Vignette mehrere Sicherheitsschleusen eingebaut, um eben solche Tippfehler zu vermeiden. Das bedeutet: Der Kunde muss sein Kennzeichen zwei Mal eingeben, damit hier eben keine Tippfehler passieren. Ein einfaches Kopieren der Nummer ist dabei nicht möglich – der Kunde muss also das Kennzeichen zwei Mal getrennt voneinander eingeben. Darüber hinaus kann der Kunde die Richtigkeit der Angaben noch vor Abschluss des Erwerbs während des Kaufvorgangs selbst überprüfen. Dann erhält der Kunde noch eine Rechnung an seine Email-Adresse, auf der nochmals die Richtigkeit der Daten überprüft werden kann", erklärt Stefan Zangerle, Vertriebsleiter Vignette, von der Asfinag.

Und weiter: "Somit müssen wir auch sagen, dass der Kunde selbst – ganz wie bei anderen Bestellvorgängen im Internet – auch hier ein gewisses Maß an Eigenverantwortung hat, die korrekten Daten anzugeben. Obwohl wir jeden Fall unserer Kundinnen und Kunden bei Anfrage oder Kritik stets individuell überprüfen, haben wir in solchen Fällen leider keine Möglichkeit, dem Kunden entgegenzukommen."

(wes)