Politik

Bund schafft Reduktion der Bezirksgerichte nicht

Heute Redaktion
14.09.2021, 14:55

Die Reform der Bezirksgerichte ist ins Stocken geraten - Kritik daran kommt nun vom Rechnungshof. Die Prüfer haben die 2012 angekündigte Halbierung der Standorte unter die Lupe genommen. Ergebnis: Nur ein Bruchteil der geplanten Standortschließungen hat tatsächlich stattgefunden. Und welche Gerichte geschlossen wurden, entschieden oft nicht finanzielle sondern politische Gründe.

Die Reform der Bezirksgerichte ist ins Stocken geraten - Kritik daran kommt nun vom . Die Prüfer haben die 2012 angekündigte Halbierung der Standorte unter die Lupe genommen. Ergebnis: Nur ein Bruchteil der geplanten Standortschließungen hat tatsächlich stattgefunden. Und welche Gerichte geschlossen wurden, entschieden oft nicht finanzielle sondern politische Gründe.

Die Struktur der Bezirksgerichte geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Die ursprünglich über 200 Standorte wurden in mehreren Etappen reduziert. Eine weitere Halbierung von 141 auf 68 kündigte im Jahr 2012 die damalige ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl an. Damit sollten Kleingerichte mit unter vier Richtern der Vergangenheit angehören.

Noch immer 116 Standorte

Weit sind die Ministerin und ihr nicht gekommen. Zum Prüfungszeitraum (Mai bis August 2013) waren statt 73 nur 13 Gerichtsstandorte tatsächlich zugesperrt worden. Zwölf weitere folgten seither. Derzeit gibt es immer noch 116 Bezirksgerichte.

Bundesländer stehen auf der Bremse

Grund dafür ist u.a. das Mitspracherecht der Länder. Obwohl der Bund für Gerichtsbarkeit zuständig ist und die Kosten trägt, kann er die Gerichtssprengel nur mit Zustimmung der Landesregierung ändern. Eine derartige Einigung gelang bisher nur mit Nieder- und Oberösterreich sowie der Steiermark. Und auch dort gab es im Vorjahr noch Bezirksgerichte mit weniger als vier Richtern. Besonders krass ist die Situation im Burgenland, wo keines der sieben Bezirksgerichte auf vier Richter kommt. Geplant ist eine Reduktion auf zwei Standorte.

Laut Regierungsprogramm sollte das Vetorecht der Länder gestrichen werden - geschehen ist das bisher aber nicht. "Die geltende Rechtslage stand somit einer umfassenden bundeseinheitlichen Strukturreform entgegen", so der Rechnungshof.

Tauschhandel in der Steiermark

Bei der Entscheidung über konkrete Standorte standen außerdem nicht wirtschaftliche Argumente im Vordergrund, sondern die Einigung mit den Ländern. Das führte etwa in der Steiermark dazu, dass das Bezirksgericht Hartberg nach Fürstenfeld verlegt wurde, um dort den Verlust der Bezirkshauptmannschaft auszugleichen. Dabei wären die für die Fusion nötigen Raumreserven in Hartberg vorhanden gewesen, in Fürstenfeld musste dagegen zugebaut werden.

Teurer Spaß

Außerdem kritisiert der Rechnungshof teils starke Kostensteigerungen bei den für die Reform nötigen Umbauten. Das für sämtliche Fusionen vorgesehene Budget von 131,3 Mio. Euro war damit fast zur Hälfte verplant, obwohl erst ein Drittel der Standorte umgebaut wurde.

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