Es galt als eines der umstrittensten Projekte der türkis-blauen Bundesregierung: das Kopftuchverbotan Österreichs Schulen. Nach dem Bruch der Koalition durch das Ibiza-Video kippte der Verfassungsgerichtshofdas Gesetz, jedoch nur in Schulen. In Kindergärten ist es nach wie vor aufrecht. Die Länder steigen daher auf die Barrikaden.
Dieses Jahr wird wieder ein neuer Vertrag zwischen Bundesländern und Bundesregierung betreffender Kinderbetreuung notwendig. Wenn es nach den Ländern geht, will man das Kopftuchverbot in Kindergärten nicht mehr im Abkommen stehen haben. Die Bundesländer beziehen sich bei ihrer Forderung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, der 2020 entschieden hat, dass ein Kopftuchverbot an Schulen gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspricht und nur auf Muslimeabzielt.
Einen Vorstoß haben bereits die Bundesländer Salzburg und Tirolgewagt. In ersterem hat die Bildungslandesrätin Andrea Klambauer von den NEOSgegenüber der APA betont, dass das Kopftuchverbot an Kindergärten bereits seit Februar außer Kraft gesetzt wurde. Ihre Tiroler Kollegin Beate Palfrader von der ÖVP hat zudem ebenfalls bekanntgegeben, dass das Verbot nicht mehr aktiv sei.
Vonseiten der Bundesregierungwill man jedoch am Kopftuchverbot festhalten. Sowohl das Bundeskanzleramt als auch das Bildungs-, Finanz- und Familienministerium wollen demnach von einer Abschaffung der Regelung vorerst nichts wissen. In der Praxis ist das Kopftuchverbot aber nie wirklich zu einem Thema geworden. So kam es laut Informationen aus den Bundesländern nie zu Strafen oder Vorladungen wegen Verstößen gegen das umstrittene Gesetz.