Politik

Bundesheer: Beschwerde gegen Volksbefragung

Heute Redaktion
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Der Verfassungsgerichshof (VfGH) wird sich mit der im Jänner abgehaltenen Bundesheer-Volksbefragung beschäftigen. Wie die "Tiroler Tageszeitung" vorab berichtete, hat eine Tiroler Initiative die nötigen Unterschriften für eine Beschwerde beim Höchstgericht gesammelt und diese dem VfGH am Freitag übergeben. Die Initiatoren monieren laut Zeitungsbericht unter anderem, dass die Fragestellung nicht korrekt gewesen sei.

Der Verfassungsgerichshof (VfGH) wird sich mit der im Jänner abgehaltenen beschäftigen. Wie die "Tiroler Tageszeitung" vorab berichtete, hat eine Tiroler Initiative die nötigen Unterschriften für eine Beschwerde beim Höchstgericht gesammelt und diese dem VfGH am Freitag übergeben. Die Initiatoren monieren laut Zeitungsbericht unter anderem, dass die Fragestellung nicht korrekt gewesen sei.

Diese habe zum einen "mögliche Alternativen zu Militär im gesamten" offengelassen, zum anderen sei "die Frage der militärischen Landesverteidigung mit sozialen Dienstleistungen vermengt" worden, indem auch Zivildienst bzw. Sozialjahr abgefragt wurden. Die Frage habe demnach nicht der verfassungsrechtlichen Vorgabe einer Ja-/Nein-Frage bzw. zwei alternativen Lösungsvorschlägen entsprochen.

Auch sehen die Initiatoren gar keine Möglichkeit, über die Wehrpflicht per Volksbefragung zu entscheiden - als Verfassungsmaterie brauche es dafür entweder die Zweidrittelmehrheit im Nationalrat oder aber eine Volksabstimmung (deren Ergebnis bindend ist).

An der Initiative wirkt unter anderem der Innsbrucker Rechtsanwalt Thaddäus Schäfer mit, der vor einigen Jahren den Ötztaler Publizisten Markus Wilhelm im aufsehen erregenden "Schwein-Sager"-Prozess verteidigt hatte.

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